Garten wird zum Spielplatz

Hallo mal wieder :smile:

Ein Haus mit 5 Mietparteien. Die beiden Parteien (A+B) im Erdgeschoss haben jeweils ihren „eigenen“ Garten vor der Terasse. Die anderen 3 Parteien (C,D,E) müssen sich einen Fleck von ca.10x2,5m teilen.

Nachdem nun neue Mieter © eingezogen sind, kamen innerhalb von wenigen Tagen nach Einzug eine Schaukel, eine Rutsche, ein Trampolin, weitere Kinderspielsachen und ein kleiner Anhänger. Der „Garten“ ist somit nun der Spiel- und Abstellplatz der neuen Mieter.

Mieter A, selbst zwei Kinder, begrüßt dies natürlich und stellt trotz eigenem Garten sein Planschbecken auch noch mit auf. Zwar angesichts der Temperaturen noch ohne Wasser aber es kann ja schonmal da stehen.

Der Garten ist für die restlichen Mieter nun nicht mehr normal nutzbar (keine eigenen Kinder).

Der erste Weg ist natürlich, mit den Mietern zu reden aber wenn dies nichts bringt, kann beim Vermieter eine Androhung auf Mietkürzung erfolgen? Immerhin wird mit der Miete auch eine Gartennutzung bezahlt, welche nun ja nicht mehr ohne weiteres gegeben ist.
Ich habe zwar mal gelesen, daß eine Mietkürzung nur erfolgen kann, wenn die Spielgeräte fest verankert werden aber in diesem Fall sehe ich das etwas anders.

Um sachliche Antworten wird gebeten.

Danke und schönen Gruß

Hallo mal wieder :smile:

Hallo ich mal wieder :smile:

Ein Haus mit 5 Mietparteien. Die beiden Parteien (A+B) im
Erdgeschoss haben jeweils ihren „eigenen“ Garten vor der
Terasse. Die anderen 3 Parteien (C,D,E) müssen sich einen
Fleck von ca.10x2,5m teilen.

dürfen, nicht müssen, viele währen Froh über etwas grünzeug.

die Frage ist, ob der Vermieter diese Nutzung toleriert und wie genau die Nutzung des Gemeinschaftsgarten geregelt ist. Dazu mal in der Hausordnung oder im Mietvertrag rein schauen.

wie sehr schränkt die Rutsche und die Schaukel denn den Garten nun wirklich ein?

die Frage ist, ob der Vermieter diese Nutzung toleriert und
wie genau die Nutzung des Gemeinschaftsgarten geregelt ist.
Dazu mal in der Hausordnung oder im Mietvertrag rein schauen.

Ich würde außerdem einen Blick in die betreffende Landesbauordnung bzw. vielmehr die dazu gehörenden Ausführungsvorschriften werfen. In vielen Mehrfamilienhäusern kommen die Eigentümer überhaupt nicht umhin, einen Spielplatz mit einer definierten Mindestgröße und -ausstattung auf dem eigenen Grundstück anzulegen, weil sie öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet sind, privates Mietrecht hin oder her. Wenn das dann der Mieter selbst für sie übernimmt, hat der Vermieter sogar noch Geld gespart.

Aufgrund der gesetzlichen Zwangsläufigkeit des ganzen für den Vermieter dürfte auch nicht ganz einfach zu entscheiden sein, ob die anderen Mieter deswegen zu Mieteinbehalten berechtigt sind.

s.

Hallo,

Der Garten ist für die restlichen Mieter nun nicht mehr normal
nutzbar (keine eigenen Kinder).

Was sagt uns das bei einem Gemeinschaftsgarten?

Aus eigenem Denken heraus, da ja jeder zusätzlich noch einen eigenen Garten hat, ist das schon unfair gegenüber demjenigen der keinen Garten hat.

Ich habe zwar mal gelesen, daß eine Mietkürzung nur erfolgen
kann, wenn die Spielgeräte fest verankert werden aber in
diesem Fall sehe ich das etwas anders.

Um sachliche Antworten wird gebeten.

Ursächlich kommt es darauf an was im Mietvertrag in Bezug der Nutzung des Gemeinschaftsgarten vereinbart ist.

Hier ein paar Informationen:

http://www.mietminderung.org/garten/

Gruß

BHShuber

… kommt aber auf die Baugenehmigung bzw. auf die zum Zeitpunkt der Gebäudeerstellung gültige Bauordnung an.

vnA

Hallo

Die Rechte zur Mitbenutzung/Gemeinschaftsnutzung der Gemeinschaftsgartenfläche durch die 3 Parteien (C, D, E) beschränken sich auf die übliche Nutzung von Gemeinschaftsflächen - soweit nicht im Mietvertrag näheres bestimmt ist.
D.h. z.B. ähnlich wie im Treppenhaus: Nutzung soweit nicht andere Mietparteien dadurch ihrerseits in ihren Rechten beeinträchtigt werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Kerpen_20-C-4430…

C überschreitet seine Nutzungsrechte jedenfalls dann, wenn D und E durch die übermäßige Nutzung von C ihre Nutzungsrechte nicht mehr ausüben können.

Der erste Weg wäre ein Blick in den Mietvertrag: ist etwa das Aufstellen von größeren Gartenmöblierungen/Spielgeräten verboten?

Zweitens: Gespräch/Einigung der 3 Nutzungsberechtigten > C, D und E

Drittens: Vermieter informieren und zur Abhilfe auffordern (die Mängelanzeige ist zudem auch Voraussetzung für eine Mietminderung)

Grüsse Rudi