Garten zurück Bauen

Hallo.mein Vater hat vor 11 Jahren einen Garten gekauft.
ein paar Monate später musste mein Vater mehr Gartenpacht bezahlen weil der Vorgänger mehr als 20 Quadratmeter bebaut hat.
nun wollen wir den Verkaufen.da sagten die uns wir müssen den Garten zurück bauen.

Meine Frage Müssen wir das.

Danke Gruß

Frank

Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Gruß
Kurt Seiffert

Hallo,
zurückbauen heißt: die Hütte muss verkleinert werden und nicht größer als 20qm groß sein. Der Rest muss wieder Garten werden.

Schau doch mal in dem Schriftwechsel von vor 11 Jahren nach, mit welcher Begründung Dein Vater mehr Pacht zahlen musste.
a)es war eine Art Strafe für die zu große Gartenhütte, oder
b) es war eine Pachterhöhung, weil Ihr den Vorteil hattet, und eine größere Hütte nutzen durftet.

Im Fall a) dann müsst Ihr die Hütte zurückbauen. Ihr hättet die Hütte nicht so übernehmen dürfen und hättet das damals mit dem Vorbesitzer klären müssen.
Im Fall b) dann hat der Eigentümer die Hütte akzeptiert wie sie ist und ihr müsst nicht zurückbauen.

Es gibt aber noch die Möglichkeit, einen neuen Besitzer zu finden, der den Garten mit der Hütte - so wie sie - ist übernimmt. Dann muss der neue Besitzer zum Ende der Pachtzeit zurückbauen oder wieder jemanden finden, der sie übernimmt… Einem solchen Handel MUSS der Eigentümer jedoch nicht unbedingt zustimmen!

Bitte beachte: ich bin Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte geben. Bitte einen Juristen fragen.
Gruß
Eva

Hallo Eva.

Danke für die Antwort.
das komische ist die sind erst viel später damit
gekommen.beim kauf war nicht die rede davon.

ich werde mich da mal durch lesen.

Vielen Dank nochmal

Gruß Frank

Hallo Frank, hat dein Vater den Garten nun gekauft oder gepachtet? Was heißt „20 qm2 bebaut“. Ist eine Gartelaube gemeint oder geht es um Pflanzen an der Grundstücksgrenze, um welche Art von Garten handelt es sich (Schrebergarten etc.) ?

Grüsse zurück, Lines

Hallo.mein Vater hat vor 11 Jahren einen Garten gekauft.

ein paar Monate später musste mein Vater mehr Gartenpacht
bezahlen weil der Vorgänger mehr als 20 Quadratmeter bebaut
hat.
nun wollen wir den Verkaufen.da sagten die uns wir müssen den
Garten zurück bauen.

Meine Frage Müssen wir das.

Danke Gruß

Frank

Eines verstehe ich nicht : wenn Dein Vater „gekauft hat“, weshalb muß er dann noch Pacht zahlen ?
Vermutlich ist eine Abgabe an die Gemeinde gemeint, oder ?
Das Verlangen der Entfernung ist vermutlich darin begründet, daß die bebaute Fläche und damit der umbaute Raum zu viel ist (so weit ich es zu wissen glaube, sind 15 m³ umbauter Raum genehmigungsfrei, alles andere bedingt einen Bauantrag); bei Euch sind es wesentlich mehr, wenn 20 m² überbaut sind.
Damit könnte gegeben sein, daß der Erwerber darauf besteht, bestehen muß, daß entfernt wird, damit er selbst keine Schwierigkeiten bekommt.
Dann kann noch der Fall sein, daß in dem Gebiet keine Bauten (mehr) gestattet sind wg. z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.
Ansonsten verstehe ich die Frage nicht ganz.
Vermutlich erhältst Du die Antwort nicht cpl., da irgedetwas zu viel ist. Ich komme aber nicht dahinter, was. Mußt dann eben nochmal anders fragen, aber ich glaube, es antworten auch andere.
LIO

Hallo Frank,

leider hast Du Deine Frage sehr ungenau formuliert, sodass ich das konkrete Thema nicht erfasse.

  1. Kaufverträge von Immobilien werden beim Notar getätigt. In der Urkunde steht die genaue Flächenangabe. Zudem gibt es Flurkarten. Ein Verkäufer kann i.d.R. keine erhöhte Pacht nachfordern.

  2. Handelt es sich bei der Fläche von 20 qm um eine Überbauung auf das Nachbargrundstück oder sind 20qm Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück überbaut?
    In diesem Fall hätte der Nachbar schön längst einen Rückbau fordern müssen. Nach 11 Jahren geht man davon aus, dass der Nachbar die Überbauung hingenommen hat.
    Für den überbauten Streifen hat Ihr Vater ja wohl all die Jahre eine Art Gartenpacht bezahlt.

Bevor der neue Verkauf statt findet sollte das Problem gelöst werden. Entwerder vor Gericht oder beim Notar.

Gerichtlich wird der Nachbar ein Überbaurente geltend machen können, wohl aber kaum den Abriß des Hauses fordern können.
Beim Notar könnte die Überbauung gegen eine Abstandszahlung eingetragen werden. (Abstandsflächenübernahme)

Mit den besten Grüßen

GS

Hallo, da kann ich nicht helfen. Frag mal einen Anwalt oder wühl Dich weiter durchs Internet.
Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum nach einem ‚Kauf‘ noch eine ‚Pacht‘ bezahlt wird. Wenn der Garten gekauft ist, gehört er ja Euch und da kann einem niemand reinreden.
Bei einer Pacht ist es evtl. wie mit einer Mietwohnung. Wenn Ihr einen Käufer findet, der den Garten inkl. der BAuten übernehmen will, ist ein Rückbau wohl zu umgehen

LG

Hallo Zusammen.
Ich habe mich wirklich etwas blöd ausgedrückt.
Also mein Vater hat den Garten gepachtet und damals für das Gebäude Inventar und Bäume und Pflanzen zirka 6000 DM bezahlt.
und beim Kauf war keine Rede von mehr bezahlen,weil mehr gebaut worden ist als man darf.und seit zirka 7 Jahren zahlt mein Vater so gesagt strafe für zu viel bebaute Fläche (Gebäude)

Lg

Frank

Hallo Frank
Leider sind Deine Angaben etwas vage. Wieso zahlt Dein Vater Pacht, wenn er den Garten doch gekauft hat? Wenn dort etwas gebaut ist, was nicht die gesetzlichen Grenzabstände einhält, muss dieses entfernt werden, wenn der Nachbar dies fordert (siehe auch „Baulasten“, mal googlen!).
Kann natürlich auch sein, dass in dem Garten gar nichts gebaut werden darf, da sollte man sich einmal den Flächennutzungsplan (FNP) ansehen. Vielleicht ist der Bau ja auch illegal erstellt worden, dann muss er auf jeden Fall entfernt werden.
Besser, Du wendest Dich mit Deiner Frage noch einmal an einen Kollegen mit juristischen Fähigkeiten - ich bin vorerst mit meinem Latein am Ende.
Gruss, Thies

Hallo,
das muß irgend wo im Kleingedruckten stehen.
Gruß

Hallo Frank!
Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da dies eine rechtliche Fragen ist.
Viel Glück.
mfg
Bettina

Ich war grad in Urlaub, deshalb kann ich erst jetzt antworten.

Das ist eine Frage - eigentlich mehrere auf einmal - und keine wirklichen Infos!! Wer ist die? - Wer verpachtet? - Gemeinde, Kleingartenverein??
Da muß es ja einen Pachtvertrag geben, der das regelt.
wenn es ein Privatpaxchtvertrag gibt, würde ich mal im BGB nachsehen. Meist ist es ja so, dass zum Gebrauch überlassene Sachen unversehrt, in unverändertem Zustand zurückzugeben sind, oder Verbesserungen die mit der sache verbunden sind, fallen dem Eigentümer ersatzlos zu (z.B. im Mietrecht. Da bleibt nichts anderes übrig als den Vetrag zu sezieren!!