Garten

Liebe/-r Experte/-in,
haben jetzt seit ca.einem jahr einen total verwilderten garten übernommen…wir hatten ihn schon angefangen fertig zu machen…nun haben wir im gleichen gartenverein einen neuen garten angeboten bekommen und es ist gled geflossen…die jetzige besitzerin sollte nen nachpächter stellen,beim gemeinsamen gespräch wurde uns der garten zugesprochen und das auch ein schätzungstermin geschickt wurde…dieser wurde eine woche später aufgehoben und der neue garten wurde abgelehnt…meine fragen wären:darf der garten vorstand das?was tun wenn es heftigen streit mit dem vorstand gibt,und dieser nicht die schiedsstellennummer rausgibt?darf der gartenverein mir den aufenthalt im pachtgarten verbieten?wir haben versucht uns gütlich zu einigen,werden aber nicht angehört und sogar beschimpft…wir wissen nicht mehr weiter…

Hallo,

davon habe ich nun gar keine Ahnung, da ich meinen Garten am Haus habe und in keinem Verein bin.

Tut mir leid, dass ich keine bessere Antwort habe.

Weiterhin viel Erfolg im Garten wünscht

ein Gartenfreund

Guten Tag,

tja, mit so Vereinsdingen ist das immer so eine Sache - das handhabt jeder Verein anders.

Am besten ist auf jeden Fall, sich einmal die Vereinssatzung genau auf diesen Sachverhalt hin anzuschauen - vielleicht gibt es ja dort festgeschriebene Regelungen.

Ansonsten hilft vielleicht auch das Gespräch mit Mit-Vereinsmitgliedern, die ähnliche Erfahrungen haben.

Viel Erfolg bei der Klärung - die hoffentlich wirklich gütlich wird!

Guten Tag,
als abgebender pächter ist es üblich den vorstand vorher über die beendigung und den nachfolger des pachtverhältnisses zu informieren.
Ein nachpächter muss erst einmal mitglied im verein werden. das ward ihr ja schon. ein vorstand kann einen nachpächter ablehnen, muss das aber vor der mitgliederversammlug begründen. dies solltet ihr als tagesordnungspunkt beantagen, da ihr ja immer noch mitglied mit eurem anderen garten seid.
ich vermute die ablehnung des vorstandes liegt in dem daraus resultierenden freiwerden eurer jetzigen Parzelle.
so wie ich das verstehe, habt ihr wohl schon den euch angebotenen garten gekauft? dies geht gar nicht, solange ihr vom vorstand den dafür notwendigen Pachtvertrag nicht habt.
obwohl ich von der beabsichtigten schätzung nichts halte, was das finanzielle betrifft, so ist es doch ein nachweis über die bebauung laut BKG-gesetz, um spätere streitereien zu vermeiden und als grundlage für preisverhandlungen hilfreich.
ich wünsche euch eine gütige einigung. ist dies nicht der fall, wendet euch an den für euch zuständigen stadt- oder kreisverband der gartenfreunde