Gartenarbeit als Minijob für Mieter

Ein Mieter eines Mehrparteimhauses übernimmt Gartenarbeiten im Rahmen eines Minijobs. Das Entgeld soll monatlich von der Miete abgezogen werden. Die gesamt Kosten werden nach 12 Monaten auf alle Parteien ungelegt. Wie verhält es sich hier für dem Minijober? Er kann ja schlecht sein eigenes Entgelt zahlen. Muss die Hausverwaltung den Minijober hier mit anderen Anteilen berechnen?

Gruß Loris

Du wohnst doch dort auch. Natürlich werden solche Kosten für den Garten dann auch auf dich umgelegt.
In diesem Fall mindert es insgesamt deinen Lohn, ist so :woman_shrugging:t2:

Kannst du das begründen? Er zahlt für eine Dienstleistung. Dass er zufällig auch der Dienstleister ist, befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht.

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Wenn die Miete für den Mieter/Minijober um 70€ gemindert wird, der Mieter für die Gartenarbeiten dann aber 70€pro Monat zahlen soll, hat er ja quasi umsonst gearbeitet. Bei der Einkommensteuer kann der Gesamtbetrag doch nur mit 20% angegeben werden oder unterliege ich hier einem Denkfehler?

Servus,

vermutlich denkst Du hier an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die einzelne Mitglieder tatsächlich nicht angestellt tätig sein können.

Die Eigentümergemeinschaft kann aber schon einzelne Mitglieder z.B. für Hausmeisterdienste anstellen.

Und dann wird deren Lohn plus die darauf entrichteten Abgaben genauso behandelt wie alle anderen Betriebskosten.

Schöne Grüße

MM

Aber dafür hat er quasi auch keine Kosten für die Gartenarbeit. :sweat_smile:

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Sagen wir mal, dass das Haus zehn Parteien hat. Dann zahlt jede Partei nur ein Zehntel (oder im Verhältnis zur Wohnfläche) dessen, was für die Gartenarbeit zu bezahlen ist. Insofern zahlt Hansi für seine eigenen Dienste dann nicht 70 Euro, sondern 7.

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