Ein Mieter eines Mehrparteimhauses übernimmt Gartenarbeiten im Rahmen eines Minijobs. Das Entgeld soll monatlich von der Miete abgezogen werden. Die gesamt Kosten werden nach 12 Monaten auf alle Parteien ungelegt. Wie verhält es sich hier für dem Minijober? Er kann ja schlecht sein eigenes Entgelt zahlen. Muss die Hausverwaltung den Minijober hier mit anderen Anteilen berechnen?
Du wohnst doch dort auch. Natürlich werden solche Kosten für den Garten dann auch auf dich umgelegt.
In diesem Fall mindert es insgesamt deinen Lohn, ist so
Wenn die Miete für den Mieter/Minijober um 70€ gemindert wird, der Mieter für die Gartenarbeiten dann aber 70€pro Monat zahlen soll, hat er ja quasi umsonst gearbeitet. Bei der Einkommensteuer kann der Gesamtbetrag doch nur mit 20% angegeben werden oder unterliege ich hier einem Denkfehler?
Sagen wir mal, dass das Haus zehn Parteien hat. Dann zahlt jede Partei nur ein Zehntel (oder im Verhältnis zur Wohnfläche) dessen, was für die Gartenarbeit zu bezahlen ist. Insofern zahlt Hansi für seine eigenen Dienste dann nicht 70 Euro, sondern 7.