Gartenarbeiten Nebenkostenabrechnung

Hallo,

kann man als Vermieter für eine gekauftes Haus, die Gartenarbeiten selbst erledigen und mit einem Posten der Nebenkostenabrechnung (als Hausmeister) in Rechnung stellen?

sorry, das weiß ich nicht.

Hallo,

Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Gartenpflegearbeiten des Eigentümers ausdrücklich in der Liste der Betriebskosten aufgeführt sind und dass sie in Art und Höhe angemessen sind. Voraussetzung ist auch, dass die Mieter den Garten betreten und/oder nutzen dürfen. Wesentliche Gestaltungselemente, z.B. Terrassen, Bäume und Sträucher müssen in der Regel vom Eigentümer getragen werden.

Gruß von Heihei

Wenn das in den Mietvertrag vereinbart und gegenseitig unterschrieben ist ja. Man sollte sich auch an das Mietrecht erkundigen.

Hallo Herr Meinzer,

die Frage kann ich leider nicht verbindlich beantworten.
Nach meiner Auffassung können Sie die Hauswartkosten, dazu gehört üblicherweise die Gartenarbeit, als Betriebskosten umgelegt werden. Gegenteiliges habe ich in meinen Unterlagen - BGB und Mieterlexikon - nicht gefunden.
Wichtig ist, dass die Arbeiten nachweisbar durchgeführt wurden und dass die Kosten nicht zu hoch angesetzt werden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Um Streit zu vermeiden sollten Sie Nachweise über die Arbeiten führen (Tagebuch).

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Als Eigentümer sollte man die einschlägigen Bestimmungen schon kennen …

§ 1 Betriebskostenverordnung
Betriebskosten

(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

Hallo,

kommt darauf an.
Die hier gegebenen Informationen sind dürftig, somit antworte ich mal allgemein.

Wenn der Eigentümer alleiniger Nutznießer des Gartens ist, wohl kaum.
Ist das ein Gemeinsachaftsgarten und diese Arbeiten sind nicht im Mietvertrag festgehalten, darf das ebensowenig wie Schnee räumen nachträglich ohne Zustimmung des Mieters als Klausel aufgenommen werden.

Zahlt der Mieter bisher die Gartenarbeiten und diese möchte der Vermieter selber erledigen muss er die Kosten dafür belegen. Ist der Vermieter kein ausgebildeter Landschaftsgärtner dürfte die Arbeitsleistung allenfalls der einer Hilfskraft berechnet werden.

Zudem wäre ich sehr vorsichtig, dem Mieter etwas in Rechnung zu stellen. Denn wenn man etwas in Rechnung stellt, muss dies auch als Einkommen versteuert werden, da eine Dienstleistung erbracht wird und dies eine nebenberufliche Tätigkeit dar stellt.

Ist die Reinigung des Gartens oder der Anlage bisher in Mieterhand, muss ein Grund vorliegen. Das verhält sich wie mit der Treppenreinigung. Erst wenn dieser nicht nachgekommen wird und abgemahnt wurde, darf man eine kostenpflichtige Reinigungskraft beauftragen. Die Mieter müssen schriftlich informiert werden - auch über die entstehenden Kosten.

Viele Grüße

Ciao EmilMeinzer,

a) wenn die Gartenarbeit bei den Nebenkosten im Mietvertrag explizit aufgeführt und beannt sind, können sie auch umgelegt werden

b) da der/die Mieter/in Rechungseinsicht für die NK verlangen kann, stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer: stellst du dir die Leistung selber in Rechung meldest dies in deiner Steuererklärung an? Geschickter ist sicher, ein Fremdvergabe, da gibts im Steuerrecht ja Freibeträge für Auftragnehmer und Auftraggeber bei privaten Dienstleistungen.

cumar

Werter Fragesteller!
Es gibt sicher einen Mievertrag?
Wenn im Mietvertrag festgeschrieben ist, dass der Mieter den Garten nutzen darf, dann könnte Ihr Aufwand al Nebenkostenposten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Sollte dem Mieter allerdings keine Gartennutzung erlaubt sein, dann darf er mit Kosten der Gartenpflege nicht belastet werden. Der Ausblick ins Grüne reicht nicht als Argument für eine Gartennutzung!
Frage: Warum pflegt der Mieter den Garten nicht selbst, wenn er den Garten nutzen darf? Liegt doch nahe oder?
Da ich kein Rechtsanwalt und auch kein Schiedsmann bin, stellt meine Antwort meine Meinung dar.
Sie ist aber mit Fällen der Rechtssprechung unterlegt.
Ich nehme an, dass Sie Zugang zum Internet haben, dann finden Sie unter Gartenpflege Nebenkosten Hinweise der Rechtssorechung.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
ich kann die leider nicht helfen.
Aber wie sehen die Mietverträge aus. Was ist da festgelegt? Gibst du dir selber einen Stundenlohn?
Die Kosten für Material kannst du absetzten.
Du kannst auch in den Verein Haus und Grund eintreten und dich beraten lassen.

Hallo EmilMeinzer, lt. Mietrechtslexikon (www. mietrechtslexikon.de Stichwort: Gartenpflege) kann davon ausgegangen werden, dass die Gartenpflegekosten als Betriebskosten (§ 2 Nr. 10 BetrkVO 2004) auf die Mieter umgelegt werden können.
Tschüss Arthur

Hallo,
aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, es sollte allerdings im Mietvertrag als Posten aufegführt sein.

MfG
murmeltier

Hallo EmilMeinzer,
leider kann ich darauf keine zufriedenstellende Antwort geben.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es ist die Frage einer
Vereinbarung.
Gruß
clarwi

Nein