Gartenbau

Liebe/-r Experte/-in,

im Febr. 08 wurde in unserem Garten neue Erde geliefert und Rasen gesät. Das war der 1. Teil.
Im April oder Mai wurde erst der 2. Teil bearbeitet da vorher noch eine Mauer gesetzt werden musste.

Teil 2 ist wunderbar. Bei Teil 1 ist die Erde wie Lehm, es wachsen Pilze und der Rasen lässt sehr zu wünschen übrig. Es wächst auch unheimlich viel Unkraut habe schon zig Eimer ausgestochen !Wir hatten dies nach ein paar Wochen reklamiert. Dann hat man nachgesät. Richtig besser wurde es nicht.

Frage: Kann ich das noch immer reklamieren? Wie lange kann ich das reklamieren? Muss ich Pilze hinnehmen? Der Garten hat eine S/W Lage, die Pilze wachsen vor allem entlang der Hecke.

Der Gärtner hat auch eine Hecke (26 m) gepflanzt, 2 Eiben sind jetzt eingegangen. Kann ich das auch reklamieren?

Danke für die Antwort.

Hallo,

was komisch ist, ist das Teil 2 anders ist als Teil 1.

Ich nehme an, dass das Problem im Boden liegt, Sie sagen ja schon „wie Lehm“. Ist der Boden zu Lehmhaltig, staut sich Feuchtigkeit, bzw. Nässe. Diese fördert das Wachstum von Pilzen. Das dort mehr Unkraut wächst, liegt daran, dass durch die Nässe die Rasennarbe nicht richtig dicht wächst und somit Platz für das Unkraut geschaffen wird. Ich nehme an, da dort der Rasen auch nicht richtig wächst, werden Sie dort weniger mähen. Dieses ist im Rasen aber die beste Unkrautvernichtung. Häufiges mähen stört das Unkraut im Wuchs, der Rasen verträgt es aber sehr gut.

Grundsätzlich kann das reklamiert werden, es besteht ja die Gewährleistung. Da im Februar aber schon 2Jahre vorbei sind, sollten Sie schnellstmöglich reklamieren. Zudem wurde nach Ihrer Aussage bereits nachgearbeitet, also verlängert sich dementsprechend die Gewährleistung.
Ob der Gärtner reagiert, ist eine andere Sache. Wegen einer Rasenflächen ist der Streitwert meist zu gering.

Pilze müssen definitiv nicht hingenommen werden. Das ist meistens ein Signal auf zu feuchten Boden. Dieser kann zu hoch verdichtet sein und somit Wasser schlecht leiten bzw. abführen. Oder es ist, wie wahrscheinlich in Ihrem Fall, ein stark lehmhaltiger Boden aufgefüllt worden. Die Probleme dahingehend sind oben beschrieben.

Das die Pilze entlang der Hecke wachsen erscheint logisch. Sie wachsen bestimmt im Schatten der Hecke, wo nochnichtmal der Oberboden durch die Sonne abtrocknet.

Ja, auch die 2 Eiben können reklamiert werden, wenn diese nicht durch Ihr Verschulden eingegangen sind. Diese sind bestimmt in dem Bereich mit dem Problemboden. Sie zählen ebenso zur Gewährleistung und ausserdem hat auch der Gärtner eine Gewährleistung von dem Lieferanten der Eiben.

Ein Guter Gärtner legt Wert auf gute Arbeit und sollte somit die Regress-Sachen erledigen. Ein Bodenaustausch wird allerdings Aufwendig und somit zum Kostenpunkt.

Zu Ihrem Nachteil kann ausgelegt werden, dass Sie 2 Jahre haben verstreichen lassen.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfe ich Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen

olewilken

Hallo Smilla,

aus dem Bauch raus würde ich sagen „Nein“ - standardmäßig wird meist 1 Jahr Gewährleistung gegeben bei Pflanzanlagen. Nach fast 2 Jahren einen schlechten Rasen reklamieren, selbst unter Berücksichtigung, dass einmal (erfolglos) nachgebessert wurde, wird wohl wenig Erfolg haben - zumindest vor Gericht.

Bei lehmigem Boden einfach nachsäen hilft nicht viel. Der Boden kann kein Wasser speichern und der Regen fließt drüber hinweg, anstatt dass die Feuchtigkeit an die Wurzeln kommt. Wenn der Boden zu schwer ist kann man Sand (auch Kompost schadet bestimmt nicht) einarbeiten um die Bodenkrume aufzulockern.
Der Aufwand entspricht allerdings einer Neuanlage. Da bedarf es schon sehr viel guten Willen, so etwas als „Nachbesserung“ zu machen. War es eine Fachfirma, die den Rasen angelegt hat? Vielleicht ist ihr Ruf ihr das Wert.

Gruß aus dem Schwarzwald
Rolf

hallo ich bin Gärtner und mache sowas öfters und rate ihnen einen schupkarren Sand auf 10qm zu verteilen und zu düngen mit rasen dünger ach und 2-3 packungen regenwürmer die arbeiten den sand ein der dünger treibt den rasen an und regelmäsiges mähen hält das unkraut klein. nur löwenzahn mus ausgestochen werden.

Ich schliesse mich der Meinung an, dass sehr wohl nachgebessert werden muss.

Wenn ihr Gärtner allerdings nach mehrmaliger Nachbesserung noch immer nicht die Fehler beseitigt hat, so können sie wenigstens einen Teil der Kosten, die so ein Umbau des Gartens bringt, einbehalten oder zurückverlangen.

Wenn auch das aus irgendeinem grund nicht möglich sein sollte können sie auch auf Kosten des Gärters einen anderen Fachmann damit beauftragen, die Fehler zu beseitigen.

In der hoffnung, das ich weiterhelfen konnte,

Fretwa