Gartenbegrenzung - Kastanienbaum - Fällung oder doch nur Rückschnitt möglich?

Hallo,

Eigentümer A ist seit kurzem Eigentümer eines 2-Familien-Hauses und wohnt auch selber darin.

Eigenümter B ist eine Firma, welche ein Mehrfamiliengebäude nebenan hat, die vermietet sind.

Auf dem Grundstück von Eigentümer B wurde vor einigen Jahren mal ein Kastanienbaum (nicht die zum essen) gepflanzt.

Problem ist nun, dass dieser Baum auf das Grundstück von Eigentümer A überragt und lauter Kastanien abwirft. Dadruch kann Eigentümer A seine Auffahrt nicht voll nutzen, weil er u. a. befürchten muss, dass seine Autos oder die von Besuchern zu schaden kommen und jede Menge beulen bekommen.

Abgesehen davon, dass hier auch Verletzungsgefahr besteht.

Das Eigentümer A von B den Rückschnitt verlangen kann ist klar. Jedoch gibt es auch diese Regel, dass ein Baum dieser Art mindestens 4 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze haben muss. Wenn dies nicht eingehalten wurde, kann Eigentümer A dennoch die Fällung des Baumes verlangen, obwohl laut einer anderen Regelung nur die Fällung verlangt werden kann, wenn der Eigentümer A binnen 6 Jahren NACH der Einpflanzung des Baumes hierauf Klage erhoben hat?

Die 6 Jahre sind schon längst vorbei und Eigentümer A hatte ja nie die Möglichkeit zu klagen oder dergleichen, da er vor den ersten 6 Jahren nach Bepflanzung noch garnicht da war.

Hat der Eigentümer A mit dem Kauf des Hauses sozusagen Pech gehabt und den Ärger mit dem Baum sogesehen „mit gekauft“ und somit nur noch den Rückschnitt verlangen kann?

Bin leider kein Anwalt. Frage vielleicht mal Deine Gemeinde oder nen Schiedsmann oder geh mal mit nem kasten Bier rüber, um darüber zu schnacken.

Moin,

Jedoch gibt es auch diese Regel, dass ein Baum dieser
Art mindestens 4 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze haben
muss.

ja?!
Gibt es dazu auch §§?

Wenn dies nicht eingehalten wurde, kann Eigentümer A
dennoch die Fällung des Baumes verlangen, obwohl laut einer
anderen Regelung nur die Fällung verlangt werden kann, wenn
der Eigentümer A binnen 6 Jahren NACH der Einpflanzung des
Baumes hierauf Klage erhoben hat?

Was es gibt, sind viele! Baumschutzverordnungen, weil das Landes- oder gar Kommunalrecht ist. Wenns denn überhaupt so was gibt.
Ob und wenn ja wie sie aussehen, kann nur eine Frage vor Ort klären.

Hat der Eigentümer A mit dem Kauf des Hauses sozusagen Pech
gehabt und den Ärger mit dem Baum sogesehen „mit gekauft“ und
somit nur noch den Rückschnitt verlangen kann?

Hm, der Baum stand ja schon da, als das Haus besichtigt wurde, oder kam er nach dem Kauf aus dem Himmel gefallen?!
Üblicherweise gilt die Regel ‚Gekauft wie gesehen‘
Und eine arglistige Täuschung kann ich beim besten Willen keine erkennen.

Gandalf

Ja, gem. dem Nachbarrechtsgesetz NRW §41, Absatz 1a).

Hi, welches Bundesland?, denn das betrifft Landesrecht.
Da sind die Grenzabstände bei Pflanzung eines Baumes und nicht der Grenzabstand bei ausgewachsenen Bäumen genannt.
Da kauft man sehenden Auges ein Grundstück wo scheinbar dicht daneben ein ausgewachsener Kastanienbaum steht und beschwert sich dann, dass Laub und Kastanien auf die eigene Einfahrt fallen. Dazu noch mit solch abwegigen Argumenten, dass die Einfahrt nicht genutzt werden kann wegen, durch die Kastanien am KFZ entstehende Schäden.
Scheint einer von denen zu sein, die ihr Haus in die tiefste Provinz neben ´ne Kuhweide stellen, sich dann umgehend über die muhende Lärmstörung beklagen und die Umsiedelung des Rindviehs verlangen.
Da ist ein Link mit einschlägigen Urteilen dazu, einschliesslich BGH:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/laub-nachba…
Kopfschüttelnd, ramses90.

Hi, welches Bundesland?, denn das betrifft Landesrecht.

NRW

Da sind die Grenzabstände bei Pflanzung eines Baumes und nicht
der Grenzabstand bei ausgewachsenen Bäumen genannt.

Der derzeitige Abstand beträgt gerade mal 1 Meter. Also wurde der Abstand selbst bei Einpflanzung noch nicht mal eingehalten.

Da kauft man sehenden Auges ein Grundstück wo scheinbar dicht
daneben ein ausgewachsener Kastanienbaum steht und beschwert
sich dann, dass Laub und Kastanien auf die eigene Einfahrt
fallen. Dazu noch mit solch abwegigen Argumenten, dass die
Einfahrt nicht genutzt werden kann wegen, durch die Kastanien
am KFZ entstehende Schäden.

was heißt hier „beschwert sich dann, das Laub und Kastanien auf die Einfahrt fallen“.
Also gesetzlich ist der Nachbar dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein „Grünzeug“ in sämtlicher Art nicht über das Nachbargrundstück wächst. Und über Laub wurde sich schon mal garnicht beschwert! Und wenn man die Parksituation in diesem Gebiet kennt, dann ist man sehr froh darüber, wenn man seine eigene Einfahrt als Parkmöglichkeit nutzen kann. Dies ist hier nicht gegeben, weil man ja auch nicht so dumm sein möchte und riskieren möchte das sein neues Auto direkt mal Beulen abbekommt.

Zum anderen: Ein Kauf ist dies nicht direkt gewesen, sondern das Haus wurde von den Eltern an den Sohn übergeben. Die Eltern haben nur nie was dagegen unternommen. Und der Sohn als nun Eigentümer versucht was dagegen zu unternehmen. Denn man wäre schließlich auch blöd, wenn man ein 2-Familien-Haus nur wegen einem Baum verkauft! Bessere Altervorsorge kann man schließlich nicht haben.

Scheint einer von denen zu sein, die ihr Haus in die tiefste
Provinz neben ´ne Kuhweide stellen, sich dann umgehend über
die muhende Lärmstörung beklagen und die Umsiedelung des
Rindviehs verlangen.

Nee, ist ein stink normales Wohngebiet mit vielen Häusern! Keine Landgegend und keine Kühe oder dergleichen in Sicht.

Da ist ein Link mit einschlägigen Urteilen dazu,
einschliesslich BGH:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/laub-nachba…

Kopfschüttelnd, ramses90.

danke für die teilweise sinnvolle Antwort. Nach negativen Reaktionen und Meinungen allderings hat keiner gefragt und hätte man sich somit sparen können.