Gartenbenutzung bei einer Doppelhaushälfte !

Hallo !
Angenommen wir wohnen seit über drei Jahren in einer Doppelhaushälfte zu der ein Garten gehört den wir selber angelegt haben da wir die ersten Mieter nach der Renovierung sind ! Kann unser Vermieter , angenommen ein Verwanter wohnt in der anderen Hälfte , uns einfach das Nutzungsrecht
des Gartens entziehen und dort Schut abladen obwohl wir schon
drei Jahre hier wohnen und dazu noch den Garten selber angelegt haben ???
Besten Dank im voraus
Liebe Grüße
idefix.asterix

Servus,

was ist denn im Mietvertrag zum Thema Gartennutzung vereinbart?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Guten Tag,
Die Gartennutzung steht nicht ausdrücklich im Mietvertrag !
Kanner dann machen was er will ???
Gruß
idefix.asterix

Servus,

grundsätzlich kann der Eigentümer eines Grundstücks mit diesem Grundstück machen, was er will.

Für die hier angesprochene Ablagerung von Bauschutt in Wohngebieten gibt es Einschränkungen, wenn sie nicht nur vorübergehend und im Zusammenhang mit einer Baustelle stattfindet.

Um den Sachverhalt beurteilen zu können, wären sehr viel mehr Einzelheiten notwendig: Geltendes kommunales und Landesrecht, genauer Sachverhalt (was wird abgelagert, für wie lange wird das Material abgelagert, stammt es von einer unmittelbar beim Grundstück liegenden Baustelle etc. etc.).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder