Hallo,
wenn ein Gartenbetrieb einen Pritschenwagen verkauft,
muss er dann auf den verkauften Artikel 2 Jahre Garantie geben?
Danke für Hilfe!
Sebastian
Hallo,
wenn ein Gartenbetrieb einen Pritschenwagen verkauft,
muss er dann auf den verkauften Artikel 2 Jahre Garantie geben?
Danke für Hilfe!
Sebastian
wenn ein Gartenbetrieb einen Pritschenwagen verkauft,
muss er dann auf den verkauften Artikel 2 Jahre Garantie
geben?
Nein, aber eine einjährige Gewährleistung.
Levay
Danke dir!
Wenn der Wagen mit einigen offenen und kommunizierten Mängeln verkauft wird, wie würde dann eine Gewährleistung aussehen?
Gruß
sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn der Wagen mit einigen offenen und kommunizierten Mängeln
verkauft wird, wie würde dann eine Gewährleistung aussehen?
Hallo,
dann blickt man in den Kaufvertrag (ggf. Muster vom ADAC oder so) und erblickt i.d.R. einen Gewährleistungsausschluß für offengelegte Mängel. Gewährleistung gibt es nur für andere Mängel. Näheres kann man via Internet nicht wissen.
Mfg vom
showbee
Hallo!
Wenn die Mängel vertraglich vereinbart sind, dann sind die Mängel keine Mängel im Sinne des Leistungsstörungsrechtes -> daher kein Anspruch des Käufers.
Der Verkäufer muss sich also nicht vor Gewährleistungsansprüchen fürchten, wenn die Mängel im Vertrag aufscheinen.
Gruß
Tom
dann blickt man in den Kaufvertrag (ggf. Muster vom ADAC oder
so) und erblickt i.d.R. einen Gewährleistungsausschluß für
offengelegte Mängel. Gewährleistung gibt es nur für andere
Mängel. Näheres kann man via Internet nicht wissen.
Hm, wenn der Mangel angegeben wird, dann weicht die Ist- nicht von der Soll-Beschaffenheit ab, und eigentlich liegt doch dann gar kein Mangel vor… ooooder?
fragend:
Levay
Hm, wenn der Mangel angegeben wird, dann weicht die Ist- nicht
von der Soll-Beschaffenheit ab, und eigentlich liegt doch dann
gar kein Mangel vor… ooooder?
Hi,
ja, systematisch hast du Recht, aber auf den tollen ADAC Formularen steht dann immer: „Für folgende Mängel wird die Gewährleistung ausgeschlossen: …“ Und dort stehen dann die ganzen Roststellen und Beulen. Ob man nun sagt „kein Mangel“ oder „Mangel ohne Gewähr“ ist für den Käufer egal, er bekommt nix. Darauf kommt es in der Praxis an.
Mfg vom
showbee
wenn ein Gartenbetrieb einen Pritschenwagen verkauft,
muss er dann auf den verkauften Artikel 2 Jahre Garantie
geben?
Abgesehen davon, dass es hier - wie bereits erwähnt - nicht um Garantie, sondern um gesetzliche Sachmängelhaftung geht, ist die Antwort: ja, es sei denn er vereinbart mit dem Käufer etwas anderes.
Das wirft die weitere Frage auf, ob er denn mit dem Käufer wirksam etwas anderes vereinbaren kann. Ja, kann er. Er kann die Haftung in jedem Fall auf ein Jahr beschränken (weil die Karre gebraucht ist). Wenn er außerdem kein Unternehmer sein sollte (is’ wohl nich’) bzw. beim Verkauf des Gefährts nicht in Ausübung seines „Business“ gehandelt haben sollte (kommt auf den Einzelfall an) und/oder der Käufer kein Verbraucher wäre, kann er die Gewährleistung auch komplett ausschließen. Und das geht so:
„Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.“
Bliebe noch die Frage, ob der trotzdem „dran“ ist, wenn der Wagen eine Macke hat: Nein, ist er nicht, es sei denn er hätte dem Käufer sehenden Auges nichts von dieser Macke gesagt. Deshalb wird der Verkäufer wohl neben dem vorstehenden Satz auch noch ein paar Zeilen in den Vertrag schreiben, in denen er genau beschreibt, welche Löcher, Fehlfunktionen und sonstigen Schwächen das Auto hat.
Hallo,
*Das Fahrzeug ist gebraucht und wird daher als Schrott deklariert*
Sachmängelhaftung auf Schrott gibt es nicht 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nichtigkeit
Hallo!
Mit solchen Klauseln sollte man vorsichtig sein, da ist man nämlich ganz schnell in der Nichtigkeit, wenn zwingende Gesetzesbestimmungen umgangen werden sollen und dann bleibt im Endeffekt die volle gesetzliche Haftung übrig!
Gruß
Tom
Negativ.
Das mit der Schrott deklarierung haben sich die Anwälte der HWK München so ausgedacht und bringen das allen MEistern, Technikern und BEtriebswirten bei.
Es ist auch die einzigste Möglichkeit eien Sachmängelhaftung gegenüber eien Privatperson auszuschliessen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mit solchen Klauseln sollte man vorsichtig sein, da ist man
nämlich ganz schnell in der Nichtigkeit, wenn zwingende
Gesetzesbestimmungen umgangen werden sollen und dann bleibt im
Endeffekt die volle gesetzliche Haftung übrig!Negativ.
Das mit der Schrott deklarierung haben sich die Anwälte der
HWK München so ausgedacht und bringen das allen MEistern,
Technikern und BEtriebswirten bei.
Es ist auch die einzigste Möglichkeit eien Sachmängelhaftung
gegenüber eien Privatperson auszuschliessen.
So allgemein ist das definitiv Stuss.
Um dem Käufer die Kenntnis vom Mangel zu verschaffen, die nach §442 BGB die Gewährleistung ausschließt, sind pauschale Aussagen à la „Das Auto hat alle Mängel, die man sich nur vorstellen kann/ist Schrott“ ungeeignet. Wer dem Käufer haftungsausschließende Kenntnis verschaffen will, muß die Mängel im einzelnen beschreiben.
Als Beschaffenheitsvereinbarung („Verkauft wird eine Schrottkarre/ein Bastlerfahrzeug“) dürfte das nur dann funktionieren, wenn die „Story“ des Vertrags auch im übrigen zu dieser Vereinbarung passt (so etwa beim Verkauf eines Uralt-Autos an einen Autoverwerter, eines Oldtimers an einen Liebhaber oder bei einem Verkauf nach Metallgewicht oder noch verwertbaren Ersatzteilen, o.ä.). Deutet der Vertrag dagegen im übrigen darauf hin, dass das Auto tatsächlich zum Fahren erworben werden soll (etwa indem der Vertrag zur Verwendung ansonsten gar nichts sagt und lediglich die üblichen „Eckdaten“ eines fahrtüchtigen Autos wie Laufleistung, TÜV, ASU, Unfallfreiheit, usw. enthält und zwischen zwei Otto-Normalos geschlossen wird) oder wenn sogar noch ausdrücklich drinsteht, dass das Teil funktioniert, wie das bei E-Bay gerne gemacht wird („Funktioniert ganz prima, wird aber als Bastlergerät verkauft“), dürfte wohl kaum eine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung dabei herauskommen.
So kann man sich täuschen
Hallo!
Negativ.
Das mit der Schrott deklarierung haben sich die Anwälte der
HWK München so ausgedacht und bringen das allen MEistern,
Technikern und BEtriebswirten bei.
Es ist unwahrscheinlich, dass Anwälte bei der HWK arbeiten. Aber ist ja egal, es wird ja dadurch nicht richtiger.
Z.B. für Deutschland OLG Oldenburg 9W30/03, veröffentlicht in: ZGS 2004,75
Es ist auch die einzigste Möglichkeit eien Sachmängelhaftung
gegenüber eien Privatperson auszuschliessen.
Abgesehen davon, dass es das Wort „einzigste“ nicht gibt, ist es ein allgemeiner juristischer Grundsatz, dass Rechtsumgehungen nicht wirksam sind und wer sich diesbezüglich für besonders oberschlau hält, fällt erfahrungsgemäß vor Gericht auf die Nase.
Ein kurzer Auszug aus der o.g. Entscheidung des OLG:
"Den o.g. Erwägungen, die zu einer Haftung der Beklagten führen, kann auch nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der Antragsteller sich freiwillig auf die Vereinbarung eingelassen hat, denn aus dem Sinn des § 475 I BGB ergibt sich, dass die Abbedingung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf insoweit privatautonomer Regelung entzogen ist, so dass der in diesem Zusammenhang streitigen Frage, ob der Antragsteller die Bedeutung der Eintragung überhaupt erfasst hat, nicht weiter nachzugehen ist.
Das Gericht verkennt schließlich nicht, dass die vorgenannte Rechtsanwendung im Vergleich zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eine verschärfte Haftung der Gebrauchtwagenhändler bewirkt. Diese können der Sache nach ihre Haftung nur in der Weise einschränken, dass etwaige Mangel dem Verkäufer positiv bei Abschluss bekannt gegeben werden (§ 442 I 1 BGB) oder dass in Zahlung genommene Wagen nur vertretungsweise, aber nicht mehr im eigenen Namen des gewerblichen Unternehmers verkauft werden. Indessen bezweckt die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie den Verbraucherschutz. Er liefe leer, gestattete man Autohändlern durch die formelhafte Beschaffenheitsvereinbarung „Bastlerauto“ dem Verbraucher die Gewährleistungsrechte abzuschneiden, auch wenn – wie hier es den Parteien erkennbar, um den Handel eines Autos geht, das zum Fahren verwendet werden soll."
Gruß
Tom