Hallo,
es betrifft ein 2 Familienhaus mit ausgebautem Dachboden in dem 3 Parteien wohnen.
Partei A wohnt im EG Partei B im Ob und Partei C im Dachgeschoss.
Zum Grundstück gehört ein relativ großer Garten der bis vor kurzem von allen Parteien genutzt werden durfte. Partei B wohnt nun schon seit 5 Jahren mit einem Kind und einem Hund in der Wohnung und hat zur Wohnung noch einen Anteil von 20-25m3 Garten gemietet.
Nun darf der Garten nur noch von Partei A genutzt werden die auch einen kleinen Hund haben. Dieser ist auch der einzige der in den Garten darf.
Also Partei B wurde der Garten entzogen und ein Hundeverbot für den Garten ausgesprochen.
Darf ein Vermieter das so einfach machen?