Gartenentziehung und Hundeverbot

Hallo,

es betrifft ein 2 Familienhaus mit ausgebautem Dachboden in dem 3 Parteien wohnen.
Partei A wohnt im EG Partei B im Ob und Partei C im Dachgeschoss.
Zum Grundstück gehört ein relativ großer Garten der bis vor kurzem von allen Parteien genutzt werden durfte. Partei B wohnt nun schon seit 5 Jahren mit einem Kind und einem Hund in der Wohnung und hat zur Wohnung noch einen Anteil von 20-25m3 Garten gemietet.

Nun darf der Garten nur noch von Partei A genutzt werden die auch einen kleinen Hund haben. Dieser ist auch der einzige der in den Garten darf.

Also Partei B wurde der Garten entzogen und ein Hundeverbot für den Garten ausgesprochen.

Darf ein Vermieter das so einfach machen?

Hallo!

NE I N !

Aber ist das nicht auch jedem selbst klar, wenn man einen Gartenanteil mitgemietet hat und das auch so im Vertrag steht ?

Aber meistens ist es gar nicht so klar im Vertrag geregelt. Es gibt einen Garten, der keinerlei Grenzen hat. Wie soll man da 3 Mietern klare Anteile zuweisen.

Zumal ja der EG Mieter sicherlich einen direkten Gartenzugang von seiner Terrasse ? aus hat.
Die anderen müssen ja über einen Weg ums Haus herum in den Garten gelangen.

Es geht schon,nur gibt auch immer Streit wer wo was machen darf.

Aber alle haben/hatten Gartennnutzung, dann muss es auch so bleiben. Und wenn Garten groß ist dann sollte das auch gelingen, 3 Parteien Abschnitte zuzuweisen.

Was macht man ?
Man verlangt sein Recht laut Mietvertrag, lässt sich vielleicht zur Sicherheit noch einmal rechtlich beraten(Mieterverein, Verbraucherberatung, Anwalt)  und nutzt dann seine Rechte als Mieter.

MfG
duck313

Nun darf der Garten nur noch von Partei A genutzt werden die
auch einen kleinen Hund haben. Dieser ist auch der einzige der
in den Garten darf.

Also Partei B wurde der Garten entzogen und ein Hundeverbot
für den Garten ausgesprochen.

Verstehe ich jetzt mal nicht - es wurde ein Hundeverbot für den Garten ausgesprochen,
obwohl der kleine Hund von A als einzigster in den Garten darf ???

Durch eine Verwaltung sind neue Mietsverträge zustande gekommen die anders sind als den Partei B noch hat. Partei C neuer Mieter hat kein Gartenrecht nach dem neuen Mietsvertrag. Auch Partei A hat den neuen Mietsvertrag wo der gesamte Garten angegeben ist.

Ja, das verstehe ich auch nicht. Der Hund von Partei B hat noch nie sein Geschäft im Garten erledigt, denn das Haus steht direkt an Feldern. Aber jetzt darf er nicht mehr in den Garten. Der Garten sei nur noch für den Hund von Partei A nutzbar.

Hallo!

Bestehende Verträge müssen nie geändert werden. Wenn sich Mieter freiwillig darauf einlassen, gut. Schön dumm mag man sagen. Vorteile wird es nicht gehabt haben.
Aber sie müssen es nicht, niemand darf sie dazu zwingen.

B hat alten Vertrag, der MUSS eingehalten werden. Wenn man Gartenanteil mitgemietet hat dann kann man darauf bestehen.
Und zwar gegenüber dem Vermieter. Der muss A anweisen, auch B darf den Garten(bestimmter Teil) nutzen. A kann B nicht den Garten verbieten.
Und auch Hund des B darf in diesen Gartenteil.

Das es da jetzt Streit und Ärger gibt ist leider vorhersehbar ! Nur Vertrag ist Vertrag und den „schwarzen Peter“ hat der Vermieter. Er hat Mist gebaut !
Bei dem werden nun die Beschwerden von A und von B auflaufen.

A kann sich auf den Kopf stellen. Er kann den Garten nicht alleine nutzen. Aber auch er kann gegen Vermieter Ansprüche stellen, weil nun sein Vertrag nicht eingehalten wird.

MfG
duck313

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Partei A sowie Partei B verstehen sich so ansich ganz gut. Es wurde auch schon über die Gartenpflege gesprochen, wo man evtl welches Blumenbeet hinsetzt etc. Also von der Seite wird es keine schwierigkeiten geben. Aber richtig ich denke auch das der schwarze Peter nun der Vermieter ist.

Wenn der garten von allen Mietern genutzt werden darf, dürfte dies in den alten Mietverträgen doch drinstehen. Der Vermieter kann dann nicht einseitig die Verträge ändern. Insofern gilt die ürspüngliche Vereinbarung. Auch kann die generelle Haustierhaltung nicht verboten werden. Siehe: https://www.das.de/de/rechtsportal/urteile/kein-allg…

Tatsächlich kann der VM den Vertrag mit dem Mieter B über die nachträgliche, unabhängig vom MV geregelte Miete des Gartens ordentlich kündigen und damit B und dessen Hund Zutritt zum Garten verwehren.

Einer Begründung bedarf es hierbei nicht, da hier kein Mietrecht anwendbar ist.

Ebenso kann der VM durchaus A Rechte gewähren, die er B vorenthält: Ein Gleichbehandlungs- oder Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht :smile:

G imager

Trifft dies auch zu, wenn der Gartenanteil mit in der Miete enthalten ist? Also es wird für den Garten nicht extra gezahlt.

Imager, das ist einfach hahnebüchener Quatsch!
duck hat doch die richtige Antwort geschrieben, warum muss dann mit diesem unqualifiziertem Teil- oder besser gesagt garnicht WIssen eins drauf gegegben werden?
Fragt sich kopfschüttelnd
ramses90

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Ich vermag mich der Fragestellung nach gerader keiner mietvertraglich zugesicherten Gartennutzung anzuschliessen.