Moin,
ein 3 Parteinhaus. Mieter im EG und Dachgeschoß. Vermieter im 1.OG. Mieter im EG und Vermieter teilen sich den Garten. Im Mietvertrag steht für Mieter EG „Freisitz im Garten zur Mitbenutzung“. Diese Fläche ist in etwa 3x3m ( Größe im Vertrag aber nicht angegeben )
Nun, nach ca. 3 Jahren, kommt ein Schreiben des Vermieters mit der Kündigung/Widerruf des Freisitzes ( Grund Eigenbedarf ). Man solle den Gartenteil bis zum 30.09.14 räumen ( Grillgeräte, Gartenmöbel, etc ).
Frage : Ist das so einfach möglich ? NUR den Gartenanteil kündigen ? Immerhin ist dieser ja ein Teil des Mietvertrages
Wer weiss was ?
MfG