Gartenfreisitz wird Widerrufen/gekündigt !?

Moin,

ein 3 Parteinhaus. Mieter im EG und Dachgeschoß. Vermieter im 1.OG. Mieter im EG und Vermieter teilen sich den Garten. Im Mietvertrag steht für Mieter EG „Freisitz im Garten zur Mitbenutzung“. Diese Fläche ist in etwa 3x3m ( Größe im Vertrag aber nicht angegeben )

Nun, nach ca. 3 Jahren, kommt ein Schreiben des Vermieters mit der Kündigung/Widerruf des Freisitzes ( Grund Eigenbedarf ). Man solle den Gartenteil bis zum 30.09.14 räumen ( Grillgeräte, Gartenmöbel, etc ).

Frage : Ist das so einfach möglich ? NUR den Gartenanteil kündigen ? Immerhin ist dieser ja ein Teil des Mietvertrages

Wer weiss was ?

MfG

Tatsächlich ist mit der Mietragsfomulierung „Freisitz im Gartnen zur Mit benutzung“ nicht hinlänglich bestimmt, ob der der Freisitz nur dir mitvermietet oder doch wideruflich geduldet lediglich mitbenutzt werden darf :frowning:

Ich gehe von letzterem aus, da der Freisitz ohne konkrete Bestimmung und Bemaßung gerade nicht als Teil des Mietgegenstand bestimmt ist :frowning:

Bei einem Kellerabteil oder Nutzung des Dachbodens zur Wäschetrocknung wäre dies nicht anders zu bewerten, sofern diese Bereiche nicht ausdrücklich als Mietgegenstand zugesichert wären.

Auch wenn die herrschende Ansicht dafür hält, dass die Gestattung der Nutzung einer Gemeinschaftseinrichtung keine bloße Gefälligkeit darstellt, sondern ein Besitzrecht des Mieters, insbesondere eine nutzbare Bereitstellung und Schadensbeseitigung, auslöst, steht dem IMHO nicht entgegen, dass der Vermieter deine Inbeschlagnahme, gerade durch Einrichtung und Möbel, durch Widerruf oder „Eigenbedarf“-Kündigung beseitigen darf.

G imager

Und jetzt ?
Was heißt das jetzt für den Mieter ?

Muss er das hinnehmen ? Kann er dagegen vorgehen ? Ist der Vermieter im Unrecht ?

MfG

Hallo,

Steht irgendwo im Mietvertrag, dass man den Freisitz zum Abstellen
von Gartenmöbel, Grillgeräten usw. zustellen (zumüllen) darf ?

Man solle den Gartenteil bis zum 30.09.14 räumen (
Grillgeräte, Gartenmöbel, etc ).

Völlig in Ordnung - jeder sollte sein Eigentum in seiner Wohnung/Keller abstellen.

Frage : Ist das so einfach möglich ?

Ja !

NUR den Gartenanteil kündigen ?

Ja - denn der Mieter hat entgegen dem Mietvertrag den Freisitz zugemüllt.
Nach deinen eigenen Worten, stand dort nur etwas von mitbenutzen.

Immerhin ist dieser ja ein Teil des Mietvertrages

Und - hast Du dich an den Vertrag gehalten ?

Gruß Merger

Was heißt das jetzt für den Mieter ?

Dass er den Freisitz fristgerecht räumen und besenrein übergeben muss, sofern sich darüber nicht aus anderer Stelle im Mietvertrag eine um 9 qm größere und damit mitgemietete Wohnfläche ergäbe.

Muss er das hinnehmen ?

Ja.

Kann er dagegen vorgehen ?

Nein. Allenfalls künftig höflich fragen, ob er sich mal dazusetzen darf oder dort ein Fest ausrichten kann.

Ist der
Vermieter im Unrecht ?

Nein. Sämtlich nicht ausdrücklich vermieteten (Gemeinschafts-)Flächen stehen in seinem Eigentum und unbeschränkter Verfügungsgewalt.

Steht irgendwo im Mietvertrag, dass man den Freisitz zum
Abstellen
von Gartenmöbel, Grillgeräten usw. zustellen (zumüllen) darf ?

Wer redet von zumüllen ? Dort steht ein Grill ein kleiner Tisch mit 3 Stühlen ( Und das Anfang an !! )

Völlig in Ordnung - jeder sollte sein Eigentum in seiner
Wohnung/Keller abstellen.

Wer sagt das ? Ist doch jedem seine Sache von er was lagern möchte ?

NUR den Gartenanteil kündigen ?

Ja - denn der Mieter hat entgegen dem Mietvertrag den Freisitz
zugemüllt.
Nach deinen eigenen Worten, stand dort nur etwas von
mitbenutzen.

Ist aber eine sehr einseitige Auslegung.
Und was hat dann die Klausel im Mietvertrag eine Bedeutung ? Dort steht ja das man ihn mitnutzen kann ( jederzeit ? )

Und - hast Du dich an den Vertrag gehalten ?

Ja, der Mieter hat den Freisitz mitgenutzt. Wie im Vertrag vereinbart.

Steht irgendwo im Mietvertrag, dass man den Freisitz zum
Abstellen
von Gartenmöbel, Grillgeräten usw. zustellen (zumüllen) darf ?

Wer redet von zumüllen ? Dort steht ein Grill ein kleiner
Tisch mit 3 Stühlen ( Und das Anfang an !! )

Und dies gehört wem ?

Völlig in Ordnung - jeder sollte sein Eigentum in seiner
Wohnung/Keller abstellen.

Wer sagt das ? Ist doch jedem seine Sache von er was lagern
möchte ?

Nein - der Freisitz steht dem Mieter zum Grillen zur Verfügung.
Deine eigenen Worte.

Aber wo steht, dass Du deine Möbel und Grillgeräte dort abstellen darfst ?

NUR den Gartenanteil kündigen ?

Ja - denn der Mieter hat entgegen dem Mietvertrag den Freisitz
zugemüllt.
Nach deinen eigenen Worten, stand dort nur etwas von
mitbenutzen.

Ist aber eine sehr einseitige Auslegung.

Nein - ist eine feste Vereinbarung!

Und was hat dann die Klausel im Mietvertrag eine Bedeutung ?
Dort steht ja das man ihn mitnutzen kann ( jederzeit ? )

Mitnutzen - ja.
aber nicht dass man sein Hab und Gut dort abstellen darf.

Und - hast Du dich an den Vertrag gehalten ?

Ja, der Mieter hat den Freisitz mitgenutzt. Wie im Vertrag
vereinbart.

Und zusätzlich seinen Müll dort stehen lassen.
Wie in deinem Text beschrieben.