ein 3 Parteinhaus. Mieter im EG und Dachgeschoß. Vermieter im 1.OG. Mieter im EG und Vermieter teilen sich den Garten. Im Mietvertrag steht für Mieter EG „Freisitz im Garten zur Mitbenutzung“. Diese Fläche ist in etwa 3x3m ( Größe im Vertrag aber nicht angegeben )
Nun, nach ca. 3 Jahren, kommt ein Schreiben des Vermieters mit der Kündigung/Widerruf des Freisitzes ( Grund Eigenbedarf ). Man solle den Gartenteil bis zum 30.09.14 räumen ( Grillgeräte, Gartenmöbel, etc ).
Frage : Ist das so einfach möglich ? NUR den Gartenanteil kündigen ? Immerhin ist dieser ja ein Teil des Mietvertrages
Tatsächlich ist mit der Mietragsfomulierung „Freisitz im Gartnen zur Mit benutzung“ nicht hinlänglich bestimmt, ob der der Freisitz nur dir mitvermietet oder doch wideruflich geduldet lediglich mitbenutzt werden darf
Ich gehe von letzterem aus, da der Freisitz ohne konkrete Bestimmung und Bemaßung gerade nicht als Teil des Mietgegenstand bestimmt ist
Bei einem Kellerabteil oder Nutzung des Dachbodens zur Wäschetrocknung wäre dies nicht anders zu bewerten, sofern diese Bereiche nicht ausdrücklich als Mietgegenstand zugesichert wären.
Auch wenn die herrschende Ansicht dafür hält, dass die Gestattung der Nutzung einer Gemeinschaftseinrichtung keine bloße Gefälligkeit darstellt, sondern ein Besitzrecht des Mieters, insbesondere eine nutzbare Bereitstellung und Schadensbeseitigung, auslöst, steht dem IMHO nicht entgegen, dass der Vermieter deine Inbeschlagnahme, gerade durch Einrichtung und Möbel, durch Widerruf oder „Eigenbedarf“-Kündigung beseitigen darf.
Dass er den Freisitz fristgerecht räumen und besenrein übergeben muss, sofern sich darüber nicht aus anderer Stelle im Mietvertrag eine um 9 qm größere und damit mitgemietete Wohnfläche ergäbe.
Muss er das hinnehmen ?
Ja.
Kann er dagegen vorgehen ?
Nein. Allenfalls künftig höflich fragen, ob er sich mal dazusetzen darf oder dort ein Fest ausrichten kann.
Ist der
Vermieter im Unrecht ?
Nein. Sämtlich nicht ausdrücklich vermieteten (Gemeinschafts-)Flächen stehen in seinem Eigentum und unbeschränkter Verfügungsgewalt.
Steht irgendwo im Mietvertrag, dass man den Freisitz zum
Abstellen
von Gartenmöbel, Grillgeräten usw. zustellen (zumüllen) darf ?
Wer redet von zumüllen ? Dort steht ein Grill ein kleiner Tisch mit 3 Stühlen ( Und das Anfang an !! )
Völlig in Ordnung - jeder sollte sein Eigentum in seiner
Wohnung/Keller abstellen.
Wer sagt das ? Ist doch jedem seine Sache von er was lagern möchte ?
NUR den Gartenanteil kündigen ?
Ja - denn der Mieter hat entgegen dem Mietvertrag den Freisitz
zugemüllt.
Nach deinen eigenen Worten, stand dort nur etwas von
mitbenutzen.
Ist aber eine sehr einseitige Auslegung.
Und was hat dann die Klausel im Mietvertrag eine Bedeutung ? Dort steht ja das man ihn mitnutzen kann ( jederzeit ? )
Und - hast Du dich an den Vertrag gehalten ?
Ja, der Mieter hat den Freisitz mitgenutzt. Wie im Vertrag vereinbart.