Hallo,
es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
2 Parteien (befreundet) möchten gemeinsam ein Haus kaufen in dem 4 Wohnungen sind. Jeder der Parteien wird eine Wohung selber bewohnen und eine weitere vermieten. Der Garten soll durch die 2 Eigentumer genutzt werden. Nun ist die Frage, wie der Garten im Kaufvertrag bzw. Grundbuch eingetragen werden soll. Ist es besser, den Garten den Wohnungen zuzuordnen oder als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht auszuweisen? Es geht besonders darum, eine gute Grundlage für einen späteren möglichen Verkauf einer bzw. mehrer Wohnungen bzw. für den Fall das einer der Eigentümer verstirbt. Es wird gewünscht, das die Partei die weiterhin im Haus wohnen bleibt möglichst wenig durch die neuen Eigentümer bzw. Mieter gestört wird. Auch stellt sich die Frage, welches der beiden Möglichkeiten attraktiver auf dem Markt ist.
Erschwert wird das sinnvolle Aufteilen dadurch, das alle 4 Wohnungen den Zugang zum Garten auf der gleichen Seite des Grundstücks haben (Terasse bzw. Treppe von Balkon). Zumindest ein Wegerecht muss also eingeräumt werden.
Ich bin für jeden Input / Ratschlag dankbar,
Vielen Dank und Gruss
RW4711