Hallo,
in manchen Baumärkten gibt es nette schnuckelige Gartenhäuschen, teils sogar mit Terrasse. Darf man diese im Garten einfach so aufstellen oder braucht man dazu eine Baugenehmigung?
Danke
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Moin,
Baurecht ist zumindest zum Teil Landesrecht. Von Bundesland zu Bundesland also unterschiedlich.
Selbst wenn die Errichtung genehmigungsfrei sein sollte, sind trotzdem weitere rechtliche Bestimmungen einzuhalten. Und derer kann es sehr viele geben.
Eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt sei desshalb angeraten.
vnA
Da gibt es meistens Regelungen die vor allem mit dem Fundament zusammenhängen.
Daher 1. im Internetnachschlagen wie die Regelungen vor Ort sind.
2. mit einer Baufirma sprechen, wie die günstigste Aufstellvariante ist
) manches geht auch ohne Fundament Kostenvoranschlag geben lassen.
Baurechtliche Relevanz hat nichts mit Einzelbauteilen zu tun, sondern mit der baulichen Anlage als Gesamtes.
Sprich: Es ist nicht das Fundament genehmigungspflichtig sondern wenn, das gesamte Gebäude. Auch wenn ein Holzhäuschen nur durch sein Gewicht auf dem Boden gehalten wird, ist es baurechtlich als Gebäude (bauliche Anlage) zu sehen.
vnA
Hallo,
das kann man so nicht sagen. Bei uns interessiert z.B. das Bauamt in erster Linie die Firsthöhe und Bodenfläche. Bis zu einer bestimmten Firsthöhe und Bodenfläche gibt es keine Probleme, darüberhinaus durchaus, da nur ein Nachbarn das Häuschen als stören empfinden muss.
Grüße Ute