ich werde demnächst einen Kleingarten übernehmen, auf dem eine neue Laube gebaut werden soll (Vorgabe vom Verpächter mit eigenem Architekten). Für diese Laube liegt mir eine Baubeschreibung vor, gleichzeitig aber auch ein Auftragsformular zur Erstellung dieser Laube. Interessanterweise ist in der Baubeschreibung eine Leistung aufgeführt (Innenanstrich), die jedoch auf dem Auftragsformular erneut als jetzt aufpreispflichtige Position erscheint.
Wie sieht das aus: Ist eine Leistung, die in der Baubeschreibung beschrieben ist, nicht Bestandteil der Gesamtleistung und somit durch den Basispreis abgedeckt oder kann es sein, daß Leistungen, die zwar in der Baubeschreibung stehen, trotzdem noch einmal als aufpreispflichtige Bestellposition aufgeführt werden können?
grundsätzlich kommt es darauf an, was im Bauvertrag steht. Wenn die Baubeschreibung ausdrücklich Bestandteil des Bauvertrages ist, sind auch alle darin aufgeführten Leistungen Vertragsbestandteil. Nur auf ein „Formular“ hin sollte eine Leistung nicht beauftragt werden. Auch die Baubeschreibung sollte genaue Angaben machen: also z.B. nicht nur „Innenanstrich“ sondern es sollte auch definiert sein, was für ein Anstrich das ist, z.B. Latex oder Dispersion.