Gartenhaus

Hallo,

wenn ein Gartenhaus errichtet wurde, in der Annahme dass keine Genehmigung benötigt wird und sich anschlißend herausstellt, dass dieses doch der Fall gewesen wäre, Was würdet Ihr dann tun?

Bsp. Gartenhaus genehmigungsfrei bei 3m Grenzbebauung, 50m³ UmbauterRaum
Gebaut wurde 3.6m Grenzbebauung 40m³ Umbauter Raum.

Was hat der Erbauer zu befürchten?

Gruß
Torsten

Hi Torsten,
Gegenfrage: hätte sich schon wer beschwert, oder wäre ein Amt schon eingeschritten?
Ansonsten, wenn dies zu befürchten wäre, würde ich zum Sachbearbeiter der zuständigen Stelle gehen und fragen ob und was man dafür ein für Ansuchen etc. bräuchte und wie man korrekt Vorgehen solle.
Dabei würde ich schon zugeben möglicherweise etwas falsch gemacht zu haben.

Da ja die aktuellen Luftbilder mit den alten verglichen werden, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis das Gartenhaus entdeckt würde.

was der Erbauer zu befürchten hätte? Von nichts bis zum Abriss, Gebühren für Bescheide etc.

Ol

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Hallo

zum einen, die BauO BW (denke, die gilt für dich) § 50
(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist
verfahrensfrei.
Anhang zu § 50:
5. Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,

Solltest du aber tatsächlich eine Baugenehmigung brauchen, versteh ich den folgenden Teil deiner Frage nicht so ganz. Du hälst sogar noch 60 cm Abstand mehr zur Grenze und hast weniger umbauten Raum, heißt kleiner Grundfläche. Diese Bedingungen sind doch Grenzwerte, heißt, alles was größer als 50m³ umbauten Raum hat und weniger als 3 m Grenzabstand einhält, benötigt eine Genehimgung, du liegst immer besser mit deinem Beispiel?

Bsp. Gartenhaus genehmigungsfrei bei 3m Grenzbebauung, 50m³
UmbauterRaum
Gebaut wurde 3.6m Grenzbebauung 40m³ Umbauter Raum.

Grüßlies
T.

Hallo

Frage nicht verstanden. Gartenhaus direkt auf Grenze gebaut.
Kein Gartenhausgebiet.
Genehmigungsfrei 3m länge, gebaut 3.6m länge.
Gruß
T