Gartenhaus Aussenbereich Nds

Guten Tag,

folgender Fall:

Im Aussenbereich (Niedersachsen) soll auf ein bisher unbebautes GArtengrundstück ein Gartenhaus gestellt werden.

Was ist hier genehmigungsfrei?
Was bedeutet: In „Übereinstimmung mit dem öff. Baurecht“?

Gibt es irgendwo verbindliche, eindeutige Aussagen? Bisherige telef. Anfragen beim BAuplanungsamt wurden in etwa mit: „Vorhaben skizzieren, dann herschicken, wir melden uns“ quittiert. Hilfreicher wären die Rahmenparameter, innerhalb derer jmd kreativ werden kann.

Das Vorhaben soll mit möglichst geringen Kosten abgewickelt werden, Statiker, Entwurfsverf. etc. sollten nicht mitfinanziert werden!

danke für Infos - dalga

Moin,

aber Deine Frage kann nicht direkt beantwortet werden, sondern lediglich mit: Es kommt darauf an. Wodrauf? Auf den Einzelfall. Außenbereich Nds ist nicht wirklich stark eingegreunzt und die einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gestalten gerne die Rahmenbedingungen des BauGB aus.
Z.B.: http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/baurecht.htm

Setz Dich einfach mal mit den entsprechenden Gesetzen auseinander, denn gerade im Baurecht ist es immer a) seeeeeeeeeeeeehr ausfürlich ausformuliert und b) wichtig, was die einzelne Gemeinde sagt/will. Teilweise unterscheidet sich dieser Wiullen auch noch innerhalb einer Gemeinde… So ist z.B. in Sehnde ein Gartenhaus genehmigungsfrei, wenn es nicht mehr als 15m3 umbaute Fläche aufweist.

Sorry, dass ich Dir nicht mehr helfen kann,
Gruß,

Philip

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Philip,
danke für deine Antwort. Schade, dass das Thema der Behörden- und Sachbearbeiterwillkür überlassen zu sein scheint. Ein paar konkrete Aussagen wären so hilfreich und täten wohl auch dem Vertrauen des Bürgers in den Statt gut!

dennoch danke, dalga

Hallo,
„in Übereinstimmung mit Öff. Baurecht“ bedeutet in der Tat, dass das Niedersächsische Baugesetz gilt. Hier kannst du vielleicht als Erstes schauen, was da für „Außenbereiche“ geregelt ist.
Im Bauamt deiner Gemeinde müsste zu erfahren sein, ob nun das betreffende Grundstück zum Außenbereich gehört oder nicht oder was dort sonst noch für Pläne/Auflagen usw. gibt.

Wie mein Vorschreiber schon erwähnte, gibt es durchaus noch Unterschiede je nachdem, wie groß dein Häuschen werden soll.

Z.B. bei uns in BRB sind Gartenhäuser bis zu einer gewissen Grundflächengröße oder Größe umbauten Raumes genehmigungsfrei, darüber dann genehmigungspflichtig, egal ob Außen- oder Innenbereich… Es kommt also auch wirklich auf die konkreten Aussagen im Landesbaugesetz an.

Beatrix