Gartenhaus bauen - Einfach so?

Hallo,

Mal angenommen jemand möchte ein „Gartenhäusschen“ bauen. Dabei hat derjenige ein wenig im Internet recherchiert und sich ein schönes ausgesucht, was er gerne auf eigene Faust Nachbauen will. Darf man das?

Der Betonsockel hat eine Größe von 4x9 Meter. Dort soll einmal ein Häuschen mit Pultdach und daneben eine Art Wintergarten, wo man sich hereinsetzen kann. Als Dach sollen wohl ein paar Baumstämme herhalten, weil das so schön Rustikal aussieht. Die Wand dazu soll gemauert werden. Alles ohne Plan, sondern eher „frei Schnauze“.

Da würde mich mal interessieren, ob man das im eigenen Garten darf, also bauen und walten wie man gerne möchte? Oder benötigt man dazu keine Baugenehmigung. Und bei dieser braucht man doch vermutlich auch einen Plan und keine „Ungefähre Skizze“?
Was würde passieren, wenn jemand das baut, ohne Genehmigung. Gilt hier „Wo kein Kläger, da kein Richter“, oder kann das auch im Nachhinein Ärger machen?

Der Fall betrifft mich selber nicht. Ich habe nicht mal einen Garten. Würde mich nur mal so interessieren.

Vielen Dank

Taki

Hallo,

das kommt auf die dort gültigen Vorschriften an, die man bei der Gemeinde/Stadt erfragen kann. Je nach Bundesland/Gemeinde gibt es definierte genehmigungsfreie Bauwerke, bei denen es aber eine Obergrenze für den umbauten Raum gibt (in der Regel 20-30 m³).

Natürlich, zumal es keine Verjährung im Baurecht gibt. Wenn die Baubehörde von dem ungenehmigten Bau Kenntnis erlangt, kann sie den Abriß verfügen.

Gruß
C.

Servus,

die örtlich gültige Landesbauordnung sagt, ob das ein „verfahrensfreies Vorhaben“ ist oder nicht.

Im vorgelegten Fall wäre das Vorhaben in (weiß nicht, ob allen) den meisten Ländern nicht verfahrensfrei, weil es mit etwa 90 cbm umbautem Raum zu groß ist und weil es einen Aufenthaltsraum enthält.

Ob es genehmigt werden könnte, richtet sich u.a. nach dem örtlichen Bebauungsplan.

Für das ohne Genehmigung erstellte Gebäude gäbe es nicht sowas wie „Vertrauensschutz“, der Bauherr und ggf. auch künftige Eigentümer müssten damit rechnen, dass der Abriss verfügt wird.

Schöne Grüße

MM

Moin.

Abgesehen von der Genehmigung:
So ein großer Bau wird auch in den Flurplan eingetragen werden müssen.

Bei uns prüft das Katasteramt regelmäßig aktuelle Satellitenbilder und schaut nach, ob es Veränderungen zu alten Versionen gab - und wenn ja, ist man da in Erklärungsnot, warum das nicht eingetragen ist.

Gruß
Christian

Wirklich wahr?
Mal abgesehen davon, dass die „öffentlichen Satelitenbilder“ wie GoogleEarth oder so schon mal ein Alter von 2 bis mehr Jahren haben kann, kann ich mir vorstellen, dass das eine ganz schöne Arbeit ist, da Meter für Meter etwas miteinander zu vergleichen. Und bei solch kleinen Sachen wie ein Gartenhaus mit Schwarzem Dach (möglicherweise noch im Schatten oder unter einem Baum) halte ich den Aufwand gegen den Nutzen doch eher gering.

Ich meine, ich finde es immer schön, wenn Behörden moderne Mittel benutzen. Manche wissen ja nicht mal was Emails sind.
Aber du wirst das ja auch nicht Grundlos behaupten. Vielleicht ist die Gegend bei dir auch so ländlich und Übersichtlich, dass man das durchaus mal tun kann.

Wenn ich mal meine Gegend anschaue muß ich gestehen, dass ich da an vielen Stellen nicht wüsste, ob da ein Gartenhaus, ein Gewächshaus oder ein einfacher Pavillion steht. Was im Schatten steht ist gar nicht zu erkennen. Und wenn sich einer das Dach Grün anstreicht (oder Rasen drauf pflanzt) ist die Tarnung perfekt :smiley:

Ja, wahr. Selbst erlebt.

Wir haben vor vier Jahren ein altes Haus gekauft.

Auf dem Grundstück haben die Vorbesitzer einen Carport gebaut und diesen später verkleidet und mit einem Tor versehen, so daß eine Garage draus wurde.

Vor zwei Jahren kam ein Brief vom Katasteramt mit Flurkarte und zwei Satellitenbildern - auf dem alten war der Carport noch nicht drauf, auf dem neuen hatte der Sachbearbeiter den Carport angemarkert - und ich solle erklären, was das sei. Und ausmessen sollte ich es auch.

Nachdem ich gemessen hatte (ca 18m²) und ihm das erklärt hatte, was das sei, sagte er, er lege das dann zu den Akten, da erst ab 20m² Fläche eine Eintragung in die Flurkarte erfolgen muß.

Gruß
Christian