Gartenhaus / Baugenehmigung für Fensteraustausch

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf den Einbau neuer Fenster und dem entfernen einer Tür.

Im konkreten Fall habe ich ein altes Eigenbau Fenster (1,50m hoch x 2,50m breit) durch ein modernes Schwebetürenfenster (2,10m hoch x 2,50m) ersetzt.

Da das Fenster groß genug ist habe ich eine Tür entfernt und zugemauert.

Der Vorstand meint es wäre für diesen Umbau eine Baugenehmigung der Garteneigenen Baukommission von Nöten gewesen, weil die Außenansicht verändert wurde?

Ich habe die Größe der Gartenlaube nicht verändert, diese Beträgt genau 24 m2.

Grundsätzlich ist der Bauantrag kein Problem damit Frieden am Zaun ist, ich gehe auch davon aus das dieser genehmigt werden würde, aber man weiß ja nie und da möchte ich vorbereitet sein.

Warum ich nicht vorher gefragt habe, nun geht man bei einem Fenster nicht davon aus das es Probleme gibt… und die Frage würde sich nicht stellen würde es die Neider nicht geben. :wink:

Edit: Bundesland Sachsen ist sicher noch wichtig…

Vielen Dank für Eure Hilfe…

Bei einer Schrebergartenkolonie (Satzung) empfiehlt es sich aber, wie man sieht, durchaus.

Als Kleingärtner in Sachsen sollte man den LSK und dessen Webseite kennen, die die Rahmenkleingartenordnung und insbesondere auch deren Ziffer 3.2 (Veränderung von Bauwerken) umfassend erklärt: Zulässige Bebauung in den Kleingärten (lsk-kleingarten.de)

Hiernach gilt: Jegliche bauliche Maßnahmen sind beim Vereinsvorstand schriftlich zu beantragen! Und alles was über einen 1:1 Austausch eines Fensters hinausgeht, ist eine bauliche Maßnahme.

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Wie sagt man so schön, hinterher ist man immer schlauer, zumindest sollte man es werden :exploding_head:

Aber so richtig hilft deine Antwort nicht weiter :wink:

Du bist von der Satzung und Deinen Gartengenossen abhängig.

Helfen können nur die.

Das ist klasse und hilft mir weiter ich lese mich gern da rein vielen Dank für die Info :slight_smile: schönes Wochenende

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