Gartenhaus durch Hanglage zu großer umbauter Raum

Hallo
Folgende situation, ich wollte eine Gartenhütte bauen, ich erkundigte mich auf dem Bauordnugsamt welche regeln ich einhalten muß, damit es ein Genehmigungsfreies Bauvorhaben bleibt, um wegen einer Hütte nicht unnötig die Kosten in die Höhe zu treiben.
Damit es keine Probleme gibt habe ich eine möglichst genauen Skizze angefertigt, mit Bemaßung auf Lageplan.
Das Amt hat sich 8 Monate Zeit gelassen, bis ich die Bestätigung endlich bekam dass mein Vorhaben so OK sei, worauf ich die Hütte bestellte und anfing.
Jetzt war einer der Herren vom Amt da und erklärte mir, dass meine Gartenhütte zwar nach Plan gebaut ist, aber nun dennoch nicht mehr unter Genehmigungsfrei fällt, weil unter der Hütte ein Hohlraum ist ( zum Ausgleich des Gefälles war dieser unumgänglich) der wohl in den Skizzen dargestellt war, aber offensichtlich hat keiner von den Herren vom Amt bei der Anfrage darauf geachtet. Jetzt wo die Hütte steht merken sie dies. Ich warte nun auf das Schreiben vom Amt, was nun passiert. Nun meine Frage, gehört ein nicht nutzbarer Bereich unter der Hütte wirklich zum Umbauten Raum (ein nicht ausgebauter Speicher wird auch nicht dazu gerechnet) vor allem wie soll ich nun reagieren, wenn die blöd machen, schließlich ist es deren Fehler gewesen, die hatten sich 8 Monate zeit gelassen und stellen jetzt fest dass sie einen Fehler gemacht haben, hätten die damals darauf hingewiesen, dann hätte ich die Hütte eine Nummer kleiner bestellt das wäre kein Problem gewesen, außerdem steht neben der Hütte die alte zusmmengefallene, die war bedeutend größer, ca 49m³ umbauter Raum diese wird nun entfernt.
Ich mach mir nun Sorgen, dass ich die Hütte wieder abreissen muß.
Danke im Vorraus für eine Antwort.
liebe Grüße Wolle

Servus,

spricht etwas dagegen, den Hohlraum zu verfüllen, so dass er nicht mehr zum umbauten Raum gehört, sondern zum Baugrund?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Das man ihn dann nicht mehr nutzen kann :wink:

SCNR

Gruß vom Wiz

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Nun meine Frage, gehört ein nicht nutzbarer Bereich
unter der Hütte wirklich zum Umbauten Raum (ein nicht
ausgebauter Speicher wird auch nicht dazu gerechnet)

Du verwechselst etwas: ein nicht ausgebauter Speicher gehört immer zum umbauten Raum, nur wird er bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Die DIN277 nimmt als Unterkante für die Ermittlung der anzurechnenden Höhe die „konstruktiven Bauwerkssohle“.

Bei untersten Geschossen (z.B. Kellergeschosse, nicht unterkellerte Erdgeschosse) gilt :als Höhe der Abstand von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur :open_mouth:berfläche des Bodenbelages des darübergelegenen Geschosses.

Bei der angenommenen Konstruktion wäre dies OK natürliches Gelände bzw. die vom Bauamt festgelegte Geländeoberfläche.

vnA

Hallo Blumepeder,
danke für die Antwort, die Möglichkeit habe ich schon in Betracht gezogen, was für mich unverständlich ist, wie kann ein Boa 8 Monate etwas prüfen, diese Situation nicht erkennen, das OK für die Erbauung geben und danach wenn es steht mit solchen Vorschriften kommen, was sind das für Sachkundige wenn sie bei einer Gartenhütte schon überfordert sind.
Gruß Wolle

Servus,

gibt es denn bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben eine festgelegte Geländeoberfläche? Konstruktive Bauwerkssohle wäre doch die Bodenplatte der Hütte, sobald sie auf dem Untergrund lastet - insofern ist „Verfüllen“ natürlich zu hemdsärmelig formuliert; wenn man aber das zur Herstellung eines planen Baugrundes angefüllte Material ausreichend verdichtet, so dass die Hütte nicht mehr auf ihrer jetzigen Konstruktion, sondern auf dem angefüllten Material ruhen kann (wenn sie es denn kann!), und ggf. die dann nicht mehr benötigte Tragkonstruktion (Fundament? Aufgeständerter Rost?) entfernt, sollte wohl die anzurechnende Höhe auf der hangabgewandten Seite im gewünschten Umfang verringert werden können?

Wenn da freilich ein Mordsfundament in den Hang betoniert worden ist, so dass die Hütte jetzt quasi teilunterkellert dasteht, braucht man sich nicht mit Kosmetik aufhalten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder