Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte Sie mal etwas als Anwältin fragen… darf ich?
In der kommenden Woche findet die Übergabe unseres neuen Häuschens, das wir gekauft haben, statt und wir freuen uns sehr darauf!
Nun war mein Mann eben nochmal bei den Verkäufern, um einen Übergabetermin zu vereinbaren…
auf dem Grundstück steht ein kleines Holzgartenhäuschen und plötzlich wollen die Verkäufer Geld dafür!
Bisher war noch nie die Rede davon, dass wir extra-Geld dafür zahlen sollen.
Dürfen die Verkäufer Geld für das Häuschen von uns verlangen?
Grrr, das ärgert mich…
(((
Danke für Antworten!
LG
Juliane
Hallo Juliane,
das ist jetzt nicht ganz exakt mein Fachgebiet (bin mehr für das Bauen als für das Verkaufen zuständig), aber hier mal meine Auffassung:
Schaut nochmal in den Vertrag.
Wenn ihr das Haus ja schon gekauft habt, dann müsste das Gartenhäuschen ja drin stehen (ich gehe mal davon aus, dass es um den typischen kleinen Holz-Geräte-Schuppen geht?).
Mit dem Erwerb des Grundstücks habt ihr nach meiner auffassung das darauf befindliche Inventar eh mitgekauft.
Steht es nicht im Vertrag mit extra Preis ausgewiesen, dann habt ihr gute Karten ein Gartenhäuschen umsonst dazu zu bekommen. Beide Parteien haben ja den Kaufvertrag unterzeichnet (und vermutlich ist schon Geld geflossen?) und damit das Geschäft vollzogen.
Sollte sich der Verkaufer querstellen sagt ihm einfach, dass er das Gartenhäuschen gerne abbauen und mitnehmen darf, weil ihr es nicht unbedingt braucht. Oder wenn ihr ein wenig Konfrontation nicht scheut, setzt ihm eine Frist für den Abbau des Häuschens und bietet ihm gleichzeitig an, die Beseitigung des Häuschens (selbstverständlich kostenfrei) für ihn zu übernehmen…
Ich denke in beiden Fällen dürfte sich der Verkäufer relativ schnell von dem Gedanken verabschieden, Geld für das Häuschen zu erwarten.
Vielleicht hilft der Tipp ja. Gerne würde ich erfahren, wie es denn letztendlich ausgeht.
Beste Grüsse,
Falk
Hallo Falk!
Danke für deine Antwort!!
Ich werde dich auf dem Laufenden halten!
Mein Mann wird morgen nochmal den Notar kontaktieren!