Gartenhaus im Sondernutzungsbereich

Hi Experten,
ein Wohneigentümer in einer WE Gemeinschaft
habe einen Garten und eine Terasse mit
Sondernutznugsrecht.
Ist es nun erlaubt ein Gartenhaus,
1,49M Breite, 1,0m Tiefe, 2m Höhe
auf der Terrasse neu aufzustellen?
(hängt das grundsätzlich vom örtlichen Bauamt ab?)
Braucht er eine Genehmigung
der anderen Wohneigetümer,
wenn ja mit welcher Mehrheit.
Danke für die Antworten.

Das ist eine bauliche Veränderung und dem muss von allen Miteigentümern zugestimmt werden. Allerdings ist der Verwalter vielleicht bereit, einen Zitterbeschluss herbeizuführen. In einer ETV wird mit Mehrheit dem Antrag zugestimmt - falls innerhalb von 4 Wochen niemand den Beschluss gerichtlich anfechtet, kannst du anfangen zu bauen.
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke, das hab ich befürchtet,
nun weiss ich es.
Jetzt frag ich mich, wenn
ich einafch so einen Stahlschrank dahinstelle,
was dann, er ist ja nicht im Boden verankert.

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Danke, das hab ich befürchtet,
nun weiss ich es.
Jetzt frag ich mich, wenn
ich einafch so einen Stahlschrank dahinstelle,
was dann, er ist ja nicht im Boden verankert.

Du darfst das Terrasse bestimmungsgemäß nutzen, also als Terrasse - Aufstellen eines Sonnenschirms ist z.B. kein Problem, eine Hollywoodschaukel sicher auch nicht, Kiste zum Verstauen von Terrassenmöbel dito. Bei einer angeklemmten Satschüssel sieht das z.B. anders aus. Inwieweit jmd. Anstoß an einem Blechschrank nimmt und die Zulässigkeit gerichtlich überprüfen läßt, ist m.E.sehr unwahrscheinlich aber sicher nicht ausgeschlossen.

Gruß n.