Gartenhaus Saarland

Hallo,

angenommen ein Gartenhaus wird ca. 50 cm von der Grenze des Nachbargrundstücks ohne die Einwilligung der Nachbarn und (vermutlich) auch ohne Baugenehmigung errichtet. Darf man das? Auf dem Grundstück an das das Gartenhaus grenzt steht ein Einfamilienhaus. Es gibt doch hier Vorschriften wie dicht an die Grenze gebaut werden darf wg. Brandschutz o.ä.

Danke & Gruß
Anke

Direkt auf die Grenze oder 1m Abstand. Dann gibt es noch Bestimmungen für Kubatur und Höhe. Brandschutz spielt keine Rolle.

vnA

Beim Baurecht gibt es folgende Hackordnung:

  • Bebauungsplan
  • Satzungen der Kommune / Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes
  • Landesbauordnung

Normalerweise sind in der Landesbauordnung sogenannte „unbefeuerte Nebengebäude“, wie z.B. Gartenhäuschen, Gewächshäuser, Garagen, etc. bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. Meist ist auch kein Abstand („Wich“) einzuhalten.

Am besten Du fragst am Bauamt der Kommune konkret nach, die müssen die Vorschriften kennen.

Die Zustimmung des Nachbarn spielt zwar offiziell nur bei genehmigungspflichtigen Bauten eine Rolle, aber ich würde es schon sehr guten Stil finden, dies mit ihm abzusprechen…

Hallo,

danke schonmal für die Antworten!

Die Zustimmung des Nachbarn spielt zwar offiziell nur bei
genehmigungspflichtigen Bauten eine Rolle, aber ich würde es
schon sehr guten Stil finden, dies mit ihm abzusprechen…

Fände ich natürlich auch. Der Nachbar allerdings nicht so sehr…

Kann mir vielleicht noch einer verraten ob es irgendeinen Einfluss auf die SAche hat wenn dieses Gartenhaus „direkt“ - ca. 2,50 m Abstand wg. Grenze und Bebauung durch EFH - vor einem Fenster errichtet wird. Durch diese Fenster sieht man nur noch Gartenhaus…

Gruß

Warum 3 x * für eine Frage??? owt

Hallo,

es gibt in der höheren Rechtsprechung (noch) kein Recht auf „Luft und Licht“ (Aussicht…) an sich. Es gibt lediglich eine Menge an Regeln, die dies in der Praxis in den meisten Fällen sicher stellen sollen.

Hier ist der Konflikt halt einfach, dass ein Grundstückseigentümer mit seinem Grundstück tun und lassen können will was er will, der Nachbar jedoch auch eine Mitsprache bzw. Rücksichtnahme einfordert.

In diesem konkreten fiktiven Fall würde ich in Erwägung ziehen eine Erstberatung/Anfrage bei einem Fachanwalt für Baurecht zu nutzen. Hierfür sollte man eine Kopie des Bebauungsplanes und evtl. greifender Satzungen (erhält man beim Bauamt) zur Hand haben.

Viele Grüße
Lumpi