Hallo,
angenommen ein Gartenhaus wird ca. 50 cm von der Grenze des Nachbargrundstücks ohne die Einwilligung der Nachbarn und (vermutlich) auch ohne Baugenehmigung errichtet. Darf man das? Auf dem Grundstück an das das Gartenhaus grenzt steht ein Einfamilienhaus. Es gibt doch hier Vorschriften wie dicht an die Grenze gebaut werden darf wg. Brandschutz o.ä.
Danke & Gruß
Anke