Bezieht sich die Angabe Gartenhäuser bis 40 m³ umbautem Raum auf den Inhalt des Hauses oder incl Mauer Werk, also Gebäude Außenmaße ? Bei einem Stein Bau kommen ja rund 0,5 m Außenmaß dazu.
Ich habe hierzu folgendes gefunden, was sich wohl auf Gebäude bezieht, aber vermutlich auch auf Gartenhäuser so angewendet wird.
Hier der genaue Berechnungslink für umbauten Raum:
http://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/lexi…
Sofern es bei Dir mit dem Platz knapp wird könntest Du Dir überlegen evt. Gartengeräte in eine baugenehmigungsfreie Lösung auzulagern. Habe hierzu folgende Lösung gesehen:
http://www.garten-q.de/gartenhaus/Baugenehmigung/gar…
Umbauter Raum (UR) ist ein veraltetes Maß für den heute geltenden Brutto-Rauminhalt (BRI). Umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt unterscheiden sich durch die jeweilige Berechnungsgrundlage, die in der DIN 277 festgelegt ist.
Architekten, Bauplanungsämter und Sachverständige gebrauchen die Maße Umbauter Raum und/oder Brutto-Rauminhalt für Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Baugenehmigungen und Verkehrswertgutachten (z.B. für die Ermittlung des Beleihungswertes).
Mit dem Umbauten Raum wird das Volumen eines Bauobjektes benannt, welches sich aus Höhe x Breite x Länge des Rohbaus ergibt. Für die Höhe gelten nur Vollgeschosse als anrechnungsfähig. Die genauen Berechnungsregeln sind der alten DIN 277 aus dem Jahr 1950 zu entnehmen. Die neue DIN 277 definiert den Brutto-Rauminhalt.
Die Berechnungsregeln Umbauter Raum in Kürze:
L x H x B Rohbauaußenmaß
unausgsbaute DG werden nicht mitgerechnet
ausgebaute DG werden ohne Dacheindeckung angerechnet
zwei Prozent Differenz bei Fertigbaumaßen
weichen die Geschossgrundrisse voneinander ab, müssen sie seperat ermittelt werden
Höhe von unterkellerten Gebäuden ist ab UK Bodenplatte zu messen
Höhe von nicht unterkellerten Gebäuden ab Gelände