Gartenhäuser sollen abgerissen werden

Hallo zusammen,

meine Schwiegereltern besitzen ein Riesen Garten und haben dort vor ca. 20 Jahren eine Reihe von Gartenhäusern aufgestellt. Keine Riesen Dinger…ganz normale Gartenhäuser manche haben sogar nur 3 Wände wegen der Frischluft (Holzlager).

Jetzt kommt die Stadt und sagt, dass diese Gartenhäuser nicht ohne Baugenemigung hätten gebaut werden dürfen. Jetzt soll eine Strafe von 6.000 € gezahlt werden. Die Alternative wäre das wir die Hütten abreißen.

Weiß einer von Euch, ob es soetwas wie einen Bestandsschutz oder so gibt weil die ja schon ewig da stehen?

P.S.: bzgl. Max Quibic für die Häuser hab ich mich schon schlau gemacht…würden wir die heute bauen, bräuchten wir eine Baugenemigung.

Servus,

das ist schön! Wenn zwanzig Jahre ewig sind, habe ich schon fast das dreifache ewige Leben erdient!

Wie auch immer - irgendeine Zeit, während der es einen Schwarzbau schon gibt, hat keinen Einfluss auf „Bestandsschutz“.

Dieser besteht dann, wenn der Bau zu dem Zeitpunkt, zu dem er erstellt worden ist, genehmigungsfähig oder nicht genehmigungspflichtig war. Vor zwanzig Jahren gab es zumindest in Deutschland keine wesentlich anderen Bestimmungen betreffend das Zubasteln von Gartengrundstücken, zumal (??) im Außenbereich.

Wer oder was Max Quibic ist, erschließt sich mir nicht - handelt es sich überhaupt um Baurecht aus einem deutschen Bundesland?

Schöne Grüße

MM

Es gibt keinen Bestandsschutz im Unrecht.

MfG
duck313

Aber im Baurecht.

Kubikmeter umbauter Raum, also ein Maß für die Größe des Gartenhauses oder Holzunterstandes.
Es gibt in den Bauordnungen ein genehmigungsfreies Höchstmaß solcher Häuschen. Aber nur eines je Grundstück.

Ja, ganz allgemein, aber nicht im Unrecht.

Auf Bestandsschutz kann sich nur berufen, wer einst genehmigt dort gebaut hat. Oder das Gebäude aus „vorgenehmigungspflichtiger Zeit“ stammt.
Mag sein, inzwischen ist der B-Plan geändert und das Gebäude würde so oder überhaupt nicht mehr genehmigt.
Dann kann es bleiben, kann sogar nach einem Brand etwa neu erreichtet werden in alter Größe und Aussehen.
Aber man kann i.d.R. weder erweitern noch wesentlich umbauen.