Gartenhochzeit und Presbyterium

Der „Fall“:

ein Paar möchte gern (evang.) kirchlich heiraten.
Sie wollen sich von einer sehr gut befreundeten Pastorin (noch im Vikariat und aus einer anderen Landeskirche) und im eigenen Garten im Familien-/Freundeskreis trauen lassen. Weil sie es so schön finden und sie sich an diesem Platz mit Gott am meisten verbunden fühlen können.
Nun „schreit“ die eigene Gemeinde, hat was gegen Fremdpfarrer und dagegen, dass diese Frau noch nicht ordniniert ist (was aber mit Hochzeit eigentlich nichts zu tun hat, da sie kein Sakrament ist) und dass die Hochzeit an sich durch eine solche „private Veranstaltung im Vorgarten entwürdigt wird“.
Vor allem das Presbyterium scheint da streng zu sein, denn irgendwo steht geschrieben, dass Trauungen nur in „begründeten Ausnahmefällen“ außerhalb von Kirche stattfinden dürfen.

Frage:
Gibt es einen Weg, eine solche Hochzeit „durchzusetzen“ oder kommt man da mit „normalen“ Argumenten nicht weit? Darf man sich nicht dort trauen lassen, wo man sich das wünscht?

Danke und Gruß,
Nina

Liebe Nina,

darf ich mal vermuten, daß der „Fall“ sich in der rheinischen oder westfälischen Kirche abspielt?

Gegen die Trauung durch eine „fremde“ Pastorin spricht nichts; nach der rheinischen Kirchenordnung (die kenne ich am besten) darf der/die zuständige Geistliche die Amtshandlung durch einen anderen nicht verweigern, wenn er/sie selber die Amtshandlung durchführen würde. In einem solchen Fall müßte er/sie aber die Erlaubis geben und ein sog. „Dimissoriale“ ausstellen. Das kann aber auch mündlich geschehen; es wäre ohnehin klug, wenn die Vikarin sich mit dem/der verantwortlichen Geistlichen in Verbindung setzen würde.
Schwieriger ist es mit dem heimischen Garten. Die Kirchenordnung sieht vor, daß Amtshandlungen nur in der Kirche oder in den dafür bestimmten Räumen (z.B. Friedhofskapelle etc.) vorgenommen werden. Ich halte diese Bestimmung für richtig, denn alle diese Amtshandlungen sind kirchliche und damit öffentliche Veranstaltungen. Sobald sie in den Garten, in die Wohnung oder an einen anderen, nicht für alle zugänglichen, Ort verlegt werden, verlieren sie diese Qualität einer öffentlichen Handlung und bekommen den Charakter des Privaten. Es mag Dir jetzt etwas weit hergeholt erscheinen, aber ich finde, in dem Augenblick, in dem eine solche Handlung zu etwas Privatem wird, sind der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet.
Es gibt sicher Situationen, in denen der/die Geistliche aus guten Gründen - die er/sie dann aber möglicherweise auch verteidigen muß - gegen die Kirchenordnung handelt, aber das sehe ich in dem von Dir geschilderten Casus (noch?) nicht.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

du hast richtig vermutet: es geht um die westfälische Kirche.
Vielen Dank für deine Ausführungen, nun bin ich tatsächlich etwas schlauer. Damit ist der „Fall“ ja eigentlich klar: entweder in die Kirche gehen oder eben nicht kirchlich heiraten. Aus Kirchensicht verständlich, aus persönlicher Sicht kann das für die Betroffenen natürlich anders aussehen. (Ich persönlich würde übrigens zu einer Hochzeit in der Kirche genau die gleichen Menschen einladen wie in einem privaten Rahmen. Da wäre, was „Privatsphäre“ oder eben „Öffentlichkeit“ angeht, kein Unterschied.)
Ich von meinem Standpunkt aus wünsche mir, dass die Kirche den Menschen eines Tages auch individuellere Wege zugesteht. Für viele würde die Kirche durch etwas mehr Flexibilität sicher (wieder) ansprechender. Aber das ist ein ganz anderes Thema… :smile:

Liebe Grüße,
Nina

Hallo Nina,

ich kann Rolf bei seinen Ansichten beipflichten was ich noch anmerken möchte: wenn ihr euch bei einem freien Theologen traut ist es möglich im Garten zu feiern. Vielleicht wäre das noch eine Alternative?
Wünsch euch viel Glück bei eurer Planung!
Angela

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Hallo,

ein Paar möchte gern (evang.) kirchlich heiraten.
Sie wollen sich von einer sehr gut befreundeten Pastorin (noch
im Vikariat und aus einer anderen Landeskirche) und im eigenen
Garten im Familien-/Freundeskreis trauen lassen. Weil sie es
so schön finden und sie sich an diesem Platz mit Gott am
meisten verbunden fühlen können.
Nun „schreit“ die eigene Gemeinde, hat was gegen Fremdpfarrer
und dagegen, dass diese Frau noch nicht ordniniert ist (was
aber mit Hochzeit eigentlich nichts zu tun hat, da sie kein
Sakrament ist) und dass die Hochzeit an sich durch eine solche
„private Veranstaltung im Vorgarten entwürdigt wird“.
Vor allem das Presbyterium scheint da streng zu sein, denn
irgendwo steht geschrieben, dass Trauungen nur in „begründeten
Ausnahmefällen“ außerhalb von Kirche stattfinden dürfen.

Bei den Trauungen, bei denen ich anwesend war, hiess es immer:
werden getraut " vor Gott und der Gemeinde". Wenn die Gemeinde nicht da sein kann, da es sich um ein privates Grundstück handelt … ?

Ausserdem hätte ich als entfernter Bekannte, der nicht persönlich eingeladen wird, Hemmung in einen Privatgarten zu gehen, währenddessen ich die Trauung in der Kirche verfolgen würde und dem Brautpaar - sofern die Möglichkeit besteht- anschliessend noch alles Gute wünschen.

Ciao maxet.