Garteninhalt bei Auszug aus Mietwohnung mitnehmen?

Hallo,
Ich überlege, ob ich aus meiner Mietwohnung ausziehe.
Nun habe ich im Garten einiges gemacht, Rosen gepflanzt, Terrasse angelegt etc. Meine Mutter behauptet, daß ich nichts mitnehmen darf, was „fest“ im Garten drin ist und rät mir, meine Pflanzen vor der Kündigung in Töpfe umzupflanzen. Auf meine Pflastersteine müsste ich verzichten.
Kann jemand dies bestätigen oder widerlegen?

DANKE,
Daniela

Hallo Daniela,

Ich überlege, ob ich aus meiner Mietwohnung ausziehe.
Nun habe ich im Garten einiges gemacht, Rosen gepflanzt,
Terrasse angelegt etc. Meine Mutter behauptet, daß ich nichts
mitnehmen darf, was „fest“ im Garten drin ist und rät mir,
meine Pflanzen vor der Kündigung in Töpfe umzupflanzen. Auf
meine Pflastersteine müsste ich verzichten.
Kann jemand dies bestätigen oder widerlegen?

Wenn der Vermieter die Terrasse genehmigt hat, hat er auch bei Deinem Auszug einen Anspruch, dass die Terrasse bleibt. Jedoch hat er dann eine Ablöse zu zahlen. Lehnt er dies ab, kannst Du die Terrasse abbauen. Aber, bedenke bitte, dass er dann von Dir verlangen kann, dass alles so gerichtet wird wie es früher gewesen ist.

Die Rosen sind Dein Eigentum und können jederzeit entfernt werden.

Grüsse Günter

Hallo Günter!
DANKE!!
Daniela

Hallo !

Wenn der Vermieter normal reagiert, mußt Du alles so lassen, wie es jetzt ist und darfst etwas mitnehmen.
Ist er etwas bösartig, verlangt er von Dir nach Auszug den Zustand wie beim Einzug. Das kann er verlangen!!
Also reiz nicht zu hoch. Die alten Steine werden sicher nicht mehr vorhanden sein.

Gruß max