Hallo,
wiedermal muß ich mich an die Experten hier wenden! Es geht um eine Gartenlaube in einer Kleingartenanlage,diese Gartenlaube steht nun mittlerweile seit 1970 so da, wie sie jetzt da steht. Im Unterpachtvertrag steht eine Größe von 35,79m². Jetzt wird der Garten aufgelöst und man teilte uns mit, das die Laube auf 24m² zurück gebaut werden muß, dies würden uns die Schätzer die noch kommen, so mitteilen. Besteht nicht für Gartenlaube eine Art Bestandsschutz da Sie seit 1969 so da steht?
Hallo, leider besteht kein Bestandschutz, kannst du ggf. im Kleingartengesetz nachlesen , Lauben dürfen 24m2 nicht überschreiten, die Schätzer würden es dir auch so mitteilen , guß syringav
Hallo,
damit kenne ich mich leider gar nicht aus, sorry.
Hallo Anfrager,
die Antwort ist nicht ganz einfach, einige Dinge sind widersprüchlich.
Die Gartenlaube ist größer gebaut als zulässig. Andererseits ist offensichtlich die Größe beim Bauantrag genehmigt und im Unterpachtvertrag eingetragen. Ist das so, dann kann man sich nur darauf berufen. Ob hier ein Bestandschutz/Gewohnheitsrecht
greift möchte ich anzweifeln.
Die Schätzer können nur den jetzigen Zustand schätzen,
eventuell mit einem Hinweis auf die Größe.
Im Streitfall einen zuständigen Rechtsanwalt einschalten, eine Erstberatung lohnt sich vielleicht.
Herzliche Grüße
Peter B.