Gartenlaube steht 0,50m von meinem Haus, Branschutz?
und Abstand von meinem Haus.
Guten Morgen,
hierzu gibt es, in jedem Bundesland anders, im Bebauungsplan Vorschriften, die einzuhalten sind. Am Besten ist, wenn Sie sich mit Ihrem örtlichen Bauamt auseinandersetzen.
Im Allgemeinen kann ich Ihnen sagen, wie es bei uns in Hessen in unserem Baugebiet ist: man darf eine Gartenhütte direkt an die Grundstücksgrenze setzen, wenn sie einen umbauten Raum von unter 30 Kubik hat.
Aber wie gesagt, das läßt sich pauschal nicht sagen.
Viele Grüße
Tatjana Beckert
Gartenlaube steht 0,50m von meinem Haus, Branschutz?
und Abstand von meinem Haus.