Gartenmauern anstatt Gartenzäune?

Hallo liebe Experten, wir haben ein altes Haus gekauft und sind am Sanieren. Wir möchten das Grundstück aber nicht einzäunen, sondern haben eine 1,50 Meter hohe Natursteinmauer geplant. Was ist beim Bau von Gartenmauern zu beachten und braucht man eine Ba

Standfestigkeit beachten und je nach Ortsgegebenheit eine Bauanzeige einreichen.

Hallo,

diese Frage sollten Sie der örtlichen Bauaufsichtsbehörde stellen. Eine Mauer betrifft Baurecht und Nachbarschaftsrecht, diese sind in jedem Bundesland anders geregelt.

MfG
Monika

Hallo,
eigentlich ist das möglich.
Ich würde es aber sicherheitshalber mit dem Nachbarn absprechen und eventuell beim Ordnungsamt nachfragen.
Baugenehmigung ist nicht nötig.
So wären Sie auf der sicheren Seite.
MfG

Hallo,

Das kommt auf die Nähe zum Nachbargrundstück an. Manchmal ist Grenzbebauung erlaubt, dann darf die Mauer 1,80 hoch sein, wenn der Nachbar einverstanden ist, auch bis zu 2 Meter. Alles was darüber liegt benötigt eine Baugenehmigung. Ist keine Grenzbebauung erlaubt, muss die Mauer mindestens 3 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein. Gartenmauern und Gartenzäune sind bauliche Anlagen, die im Allgemeinen baugenehmigungspflichtig sind, es sei denn, die Bauordnung Ihres Bundeslandes verlangt für bestimmte Einfriedungen keine Baugenehmigung.
Sichtschutz ist meist baugenehmigungsfrei.
Erkundigen Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt, bevor Sie einen Zaun als Sichtschutz errichten. Teils können Sie auch im Internet auf der Webseite Ihrer Stadt nachlesen, wie hoch ein Sichtschutz sein darf. Regelungen finden Sie teils in der Landesbauordnung, teils in den Nachbarrechtsgesetzen Ihres Bundeslandes. 1
In Innerortslagen in Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen dürfen Sie Gartenmauern und Gartenzäune als Sichtschutz bis 1,80 m Höhe sowie in Hessen bis 1,50 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten. Ich empfähle ihnen mit dem Nachbarn zu sprechen.
Beim Bau der Mauer vorher ein Fundament gießen von einer tiefe von 50 cm (wegen Frost). In dieses Fundament müssen sie ein Stahlgeflächt einsetzten, damit es nicht bricht. Nach einer Woche Trockenzeit können sie dann mit der Natursteinmauer los legen.

http://www.br-online.de/bildung/databrd/nut33.htm/nu…

Lg.

Hallo liebe Experten, wir haben ein altes Haus gekauft und
sind am Sanieren. Wir möchten das Grundstück aber nicht
einzäunen, sondern haben eine 1,50 Meter hohe Natursteinmauer
geplant. Was ist beim Bau von Gartenmauern zu beachten und
braucht man eine Ba

Hallo, leider kenne ich mich im Baurecht nicht gut aus. Einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, da dies sicher auch in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird.

xxx
Viel Erfolg

Hallo, schauT doch mal hier. http://www.gutefrage.net/frage/eine-stabile-naturste…
Mfg
Gerald Schlosser

Guten Tag @catania,
Sie sollten sich beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob es für Ihr Grundstück eine Gestaltungssatzung oder andere Auflagen gibt. Es kann durchaus geregelt sein, wie die Gestaltung einer Grenze aussehen muss.
Wenn nichts gegen eine 1,50 m hohe Natursteinmauer spricht, sollten Sie Ihren Nachbarn informieren und dann mit einem Bauingenieur Fundamente und die Dicke der Mauer besprechen, damit sie beim nächsten Sturm nicht umkippt.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo,

ab wann eine Mauer ein Bauwerk ist, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen beschrieben. In den meisten Fällen ist dieses ab einer Höhe von 2 Metern der Fall. Dann ist eine Baugenehmigung erforderlich. Zur Sicherheit würde ich beim Bauamt nachfragen.

Bei einer Grenzbebauung sollte ein Überbau vermieden werden. Ich würde bei guter Nachbarschaft eine einvernehmliche Lösung mit meinem Nachbarn suchen, da eine Mauer zur Beschattung des Nachbargrundstücks führen könnte und der Ärger vorprogramiert ist.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten