Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
liebes Forum,
erst einmal vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,
mal angenommen wir wollten im Garten verschiedenen Blumenvasen zur Verschönerung aufstellen und auch das ein oder andere Anpflanzen, jedoch würdeein Mitmieter sagen, dass er von den Vermietern zur Gartenpflege beauftragt sei und dürfe allein entscheiden was in den Garten kommt und was nicht. Natürlich hätte er sich das erst überlegt, nachdem man den völlig verwilderten Garten gelichtet hätte:frowning:.
Bevor wir nun aber die Vermieter behelligen würden, hättem wir erstmal unseren Mietvertrag gewälzt und wüssten nun nicht so recht weiter.
Deshalb führe ich hier nun einmal die vermutlich relevanten Breiche eines hypothetischen Mietvertrages als Beispiel auf:
§1 Mieträume
- Mieträume
Mitbenutzung am Garten/Rasenfläche
§3,4 Die Nebenkosten (Betriebskosten) für:
f) Gartenpflege (hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen)
§8,11 Gartenpflege
Soweit Gartenland/Rasenfläche mitvermietet ist, ist der Mieter verpflichtet, den Garten/Rasen auf eigene Kosten im üblichen Rahmen zu pflegen, insbesondere regelmäßig den Rasen zu mähen. Das zur Pflege erforderliche Gerät und die Düngemittel beschafft der Mieter auf eigene Kosten. Handschriftlich wäre folgendes gestrichen: Zur Gartenpflege gehört auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie das fachgerechte Beschneiden von Blumen und Sträuchern.
§ 26, Sonstige Vereinbarungen
Gartenbenutzung erlaubt
Dürften wir also laut Mietvertrag Vasen aufstellen und Blumen anpflanzen ?
Was wärem bzgl. des Gartens überhaupt unsere Rechte und Pflichten gemäß des hypothetischen Mietvertrages ?
Mit bestem Dank für jede Hilfe
Pandur