Gartenmitbenutzung - Was ist erlaubt ?

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
liebes Forum,

erst einmal vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,

mal angenommen wir wollten im Garten verschiedenen Blumenvasen zur Verschönerung aufstellen und auch das ein oder andere Anpflanzen, jedoch würdeein Mitmieter sagen, dass er von den Vermietern zur Gartenpflege beauftragt sei und dürfe allein entscheiden was in den Garten kommt und was nicht. Natürlich hätte er sich das erst überlegt, nachdem man den völlig verwilderten Garten gelichtet hätte:frowning:.

Bevor wir nun aber die Vermieter behelligen würden, hättem wir erstmal unseren Mietvertrag gewälzt und wüssten nun nicht so recht weiter.

Deshalb führe ich hier nun einmal die vermutlich relevanten Breiche eines hypothetischen Mietvertrages als Beispiel auf:

§1 Mieträume

  1. Mieträume

Mitbenutzung am Garten/Rasenfläche

§3,4 Die Nebenkosten (Betriebskosten) für:

f) Gartenpflege (hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen)

§8,11 Gartenpflege

Soweit Gartenland/Rasenfläche mitvermietet ist, ist der Mieter verpflichtet, den Garten/Rasen auf eigene Kosten im üblichen Rahmen zu pflegen, insbesondere regelmäßig den Rasen zu mähen. Das zur Pflege erforderliche Gerät und die Düngemittel beschafft der Mieter auf eigene Kosten. Handschriftlich wäre folgendes gestrichen: Zur Gartenpflege gehört auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie das fachgerechte Beschneiden von Blumen und Sträuchern.

§ 26, Sonstige Vereinbarungen

Gartenbenutzung erlaubt

Dürften wir also laut Mietvertrag Vasen aufstellen und Blumen anpflanzen ?
Was wärem bzgl. des Gartens überhaupt unsere Rechte und Pflichten gemäß des hypothetischen Mietvertrages ?

Mit bestem Dank für jede Hilfe

Pandur

Hallo

Garten benutzung heißt nicht Garten_veränderung_ oder „Belegung mit Vasen“; Büsche anpflanzen (oder auch zurückschneiden) ist auch nicht, da es sich sogar um eine in der Regel auf Dauer angelegte Veränderung des Grundstücks handelt - und die betroffene Fläche nicht zur eigentlichen Mietsache gehört.

Ich würde halt schon mal den fiktiven Vermieter fragen, was hinter der Behauptung des fiktiven Mitmieters steckt und ob er nicht lieber jemanden mit dem grünen Daumen die fiktiven Angelegenheiten regeln lassen will.

smalbop