Kann einem Mieter die Nutzung des Gartens insoweit untersagt werden, daß er ab jetzt nicht einmal einen Geräteschuppen zum Unterstellen für einen Gartenstuhl benutzen darf?
Ein anderer Mieter, welcher auch Hausmeister ist, nutzt 1000m² Garten privat. Unter anderem für Pool, Gartenhaus, Spielplatz und dergleichen.
Dafür entnimmt er Strom und Wasser aus dem Gemeinschaftsanschluss der Garage.
Bei Einzug wurde Gartennutzung und dergleichen erlaubt.
Auf keinen Fall ausgeschlossen.
Mietdauer seither 3 Jahre.
Auf Beschwerde über die Strom,- und Wasserentnahme wurde von der Hausverwaltung nur mitgeteilt, der Mieter müsse beweisen, wieviel der Hausmeister privat entnimmt.
Angefangen hat die Auseinandersetzung, weil der eine Mieter den Geräteschuppen nicht mehr für einen Stuhl nutzen darf, wohingegen der Andere wie gesagt alle Rechte hat.
Bei Einzug wurde Gartennutzung und dergleichen erlaubt.
Auf keinen Fall ausgeschlossen.
Mietdauer seither 3 Jahre.
Wenn die Gartennutzung vertraglich (kann auch mündlich sein !)
vereinbart wurde, dann kann sie unter normalen Umständen
nicht einseitig untersagt werden.
Solange im Mietvertrag nichts schriftliches steht, ist es
natürlich immer eine Frage des Einzelfalls, inwieweit das
nachweisbar ist und wirklich vereinbart wurde.
Was mich etwas wundert ist die Darstellung „der eine“ nutze
den Garten für Swimmingpool, Spielplatz und Gartenhaus usw.
Hat er diese Dinge alleine bezahlt und dort aufgebaut?
Wurden die Anlagen in den letzten drei Jahren gemeinsam genutzt oder gab es immer schon eine interne Aufteilung des Gartens ?
Solange ich nicht ernsthaft befürchten müsste, dass der Nachbar meine
Sachen mutwillig zerstört, würde ich sie einfach weiter im
Schuppen abstellen.
Wenn alles nichts mehr bringt, diesen „Mangel“ dem Vermieter
melden und Miete um 10 % kürzen. Leider reagieren manche VM
erst, wenn sich Mieter erdreisten, für eine unvollständige Leistung auch nur noch eine unvollständige Gegenleistung zu erbringen.
Bei Einzug wurde Gartennutzung und dergleichen erlaubt.
Auf keinen Fall ausgeschlossen.
Mietdauer seither 3 Jahre.
Wenn die Gartennutzung vertraglich (kann auch mündlich sein !)
vereinbart wurde, dann kann sie unter normalen Umständen
nicht einseitig untersagt werden.
Solange im Mietvertrag nichts schriftliches steht, ist es
natürlich immer eine Frage des Einzelfalls, inwieweit das
nachweisbar ist und wirklich vereinbart wurde.
Was mich etwas wundert ist die Darstellung „der eine“ nutze
den Garten für Swimmingpool, Spielplatz und Gartenhaus usw.
Hat er diese Dinge alleine bezahlt und dort aufgebaut?
Wurden die Anlagen in den letzten drei Jahren gemeinsam
genutzt oder gab es immer schon eine interne Aufteilung des
Gartens ?
Aus Respekt davor, wurden die vom anderen Mieter bezahlten und aufgebauten Sachen nicht benutzt.
Außerdem wären Handgreiflichkeiten zu vermuten gewesen.
Solange ich nicht ernsthaft befürchten müsste, dass der
Nachbar meine
Sachen mutwillig zerstört, würde ich sie einfach weiter im
Schuppen abstellen.
Wenn alles nichts mehr bringt, diesen „Mangel“ dem Vermieter
melden und Miete um 10 % kürzen. Leider reagieren manche VM
erst, wenn sich Mieter erdreisten, für eine unvollständige
Leistung auch nur noch eine unvollständige Gegenleistung zu
erbringen.
Der Befehl, Gartenstühle zu entfernen kam bereits vom Vermieter.
Der andere Mieter ist der Hausmeister, und offensichtlich Liebling des Vermieters.
Daher auch daß Nichtreagieren wegen Strom und Wasser.
Hallo,
Du solltest Dir langsam mal überlegen, was Du willst. Entweder, Du besorgst Dir eine rechtliche Beratung und setzt Deine Rechte durch oder Du ziehst aus oder Du erträgst es weiterhin.
Momentan willst Du das erste nicht, aus welchen Gründen auch immer, und das zweite auch nicht und das dritte erst recht nicht.
Sei doch endlich mal konsequent und such nicht ständig irgendwelche Gründe, warum Du Deine Rechte nicht durchsetzen konntest. Offensichtlich haben Deine gegner einen sehr guten Grund, so mit Dir umzuspringen: Du lässt es Dir gefallen! Und daran werden irgendwelche unverbindlichen Antworten hier im Forum nichts ändern.
Gruß
loderunner
Was willst Du denn?
Ich hab doch bloß auf eine Frage geantwortet.
Ausziehen behebt das Problem nicht.
Dann könnte man dieses Forum auch schließen.
Außerdem hab ich bereits geschrieben, daß der Mieter noch keine geeignete Alternativwohnung gefunden hat.
Gefallen läßt sich der Mietre gar nix. Deshalb gibt es ja hauptsächlich den meisten Ärger.
Die anderen Mieter wohnen dort schon etwas länger und sind der Meinung, man müsse sich eben anpassen.
Eine Termin beim Mieterverein ist in arbeit, dauert allerdings noch 8 Tage.
Gruß Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Tja, dann habe ich das wohl falsch in Erinnerung mit dem Thread von einem ‚Mr.Miyagi‘ weiter unten. Oder das ist eine zufällig Namensgleichheit?
Eine Termin beim Mieterverein ist in arbeit, dauert allerdings
noch 8 Tage.
Na, das ist ja immerhin ein Anfang. Fragt sich, warum das nicht schon längst passiert ist. Nach den Äußerungen weiter unten scheint es ja schon seit Jahren so zu laufen.
Tja, dann habe ich das wohl falsch in Erinnerung mit dem
Thread von einem ‚Mr.Miyagi‘ weiter unten. Oder das ist eine
zufällig Namensgleichheit?
Natürlich nicht.
Bloß ging es in diesem Thread ursprünglich um etwas anderes.
Eine Termin beim Mieterverein ist in arbeit, dauert allerdings
noch 8 Tage.
Na, das ist ja immerhin ein Anfang. Fragt sich, warum das
nicht schon längst passiert ist.
Weil ich die ganze Zeit noch mit Günter in Kontakt stand, wenn ich etwas wissen wollte.
Oder hab meinen Anwalt gefragt.
Da ist die Sache mit dem Mieterverein jedesmal untergegangen.
Du hast ja Recht, ich hätte mich schon längst anmelden sollen.
Nach den Äußerungen weiter
unten scheint es ja schon seit Jahren so zu laufen.
So ist es.
Bisher hab ich meistens gut Miene zum bösen Spiel gemacht.
Ich wollte mich mit diesem Psychopath nicht anlegen.
Ist nun anders, weil der Vermieter den Inhalt eines Beschwerdebriefes von mir dem Hausmeister Sinnverdreht erzählt hat.
Ging um eine Leuchtstoffröhre. Das steht in dem Threat weiter unten.