Hallo zusammen,
kann mir jemand einen Rat geben für folgenden Tatbestand:
Wir haben in einem Vierparteiein-Haus, das 2003 mittels Teilungserklärung geteilt wurde, eine Wohnung d.h. einen vierten Teil erworben. Mit zum Grundstück bzw. Haus, gehört ein Garten. Die Nutzung des Gartens wurde in der Teilungserklärung einer Partei (Whg 1) zugesprochen. Dies mit folgendem Wortlaut: „Miteigentumsanteil von 250,4/1000, verbunden mit dem Sondereigentum…(Balkone, Kellerräume)… und dem Recht zur ausschließlichen Nutzung der im Plan schraffierten Gartenfläche“
Aufgrund dieses Passus in der Notarurkunde sind wir bisher davon ausgegangen, dass wir mit dem Garten nichts zu schaffen haben. Jetzt haben wir aber festgestellt,bei einem Besuch beim Grundbuchamt, dass der Notar, aus welchem Grund auch immer, unterlassen hat, überhaupt irgendetwas in den Plänen schraffieren zu lassen, d.h. von unserem Verständnis sind wir zu einem Viertel Miteigentümer des Gartens mit der Möglichkeit diesen dann auch zu nutzen. Wie seht Ihr das denn?
Vielen Dank
Kuhnor
Hallo,
Das liest sich als hätte der Notar einen Fehler gemacht. Fragt ihn doch mal ob er das im Grundbuchamt ändern kann und die Eintragung korregiert. Notare sind ja auhc nicht unfehlbar.
Es sei denn ihr wollt den Garten nun doch nutzen, dann könnt ihr natürlich auf Basis dieser unklaren regelung die Notareintragung locker anfechten und Alles neu regeln lassen 
Hallo zusammen,
bin leider kein Experte und kann die Frage nicht beantworten.
Gruß
Hallo, also eine wirkliche Antwort kann ich nicht geben. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem oder einem Notar unterhalten oder aber versuchen, um Grundbuchamt eine Erklärung zu finden.
Gruß Uli
Da diese Flaeche von den Eigentuemern mitbezahlt worden ist, sehe ich da keine Chance auf die Mitbenutzung.
Ausserdem wuerde das nur Unfrieden bringen.
Die Eigentuemer, die das Gartengrundstueck mitgekauft haben, brauchen das beim Notar nur nachschraffieren lassen.
Vielleicht mal lieb fragen, ob sie einen Teil mitbenutzen koennen.

Der Hinweis im Grundbuch, wie der Kenntnisstand des Grundbuchamtes bezüglich der angesprochenen Teilungserlkärung ist gradezu minmalistisch und beschränkt sich auf den Bezug auf die Teilungserklärung, deren Urkundennummer und den dies beurkundenden Notar. Folglich können Sie nichts festgestellt haben. Selbst Bauunterlagen geben Ihnen keinen Rückschluß. Fordern Sie jedoch auf Ihre Kosten beim Notar einen Abschrift der dort befindlichen Orignialteilungserkläung nebst dem Teilungsplan und der dieser Urkunde zugrundeliegenden Nutzungszuteilung der dort auch erkennbaren schraffierten Fläche an, dann sind alle Ihre Sorgen verflogen und Sie haben im Garten nichts zu suchen!
Hi Kuhnor,
oha - heikle Thematik.
Aus meiner Sicht sind alle Eigentümer und es könnten auch die Nebenkosten des Gartens auf alle umgelegt werden - so gesehen „dürften“ dann alle auch den Garten nutzen. Das könnte aber Stress mit demjenigen geben, der den Garten bisher alleine genutzt hat !?
Ihr sollte das Grundbuch auf den neuesten Stand der Dinge bringen. Jedoch müssten hier wohl wieder aller Parteien unterschreiben und es entstehen Notar-Kosten für alle Eigentümer …
Viele Grüße vom
Michael
4/1000 bedeutet das ein viertel euch vom Garten gehört.Das Grundstück gehört somit allen.Wichtig ist das Sondernutzungsrecht.Bei uns ist der Garten den im EG gehörenden Eigentümer zugesprochen.Trotzdem gehört der Garten im Sondernutzungsrecht uns.Grundstückseigentümer sind meistens alle,ausschlaggebend ist das Sondernutzungsrecht!
wenn in der TE auf eine schraffierte Fläche Bezug genommen wird, dann muss diese auch da sein, falls nicht, muss der Notar der für die TE verantwortlich war, diesen Fehler beheben, also nachträglich berichtigen , und zwar auf seine Kosten.
Irgendeine Möglichkeit wird es (hoffentlich) geben.
Sonst bestünde noch die Möglichkeit, dass die 4 Eigentümer sich untereinander mal einigen und die TE ändern lassen, für die Zukunft, damit so wichtige Dinge geregelt sind.
Das sollte doch gehen ?
Gruß
Aira92
Hallo!
Hier meine subjektive Antwort ohne Garantie:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass aufgrund eines
vermeintlichen Fehlers des Notars die kompletten
Eigentumsverhältnisse auf den Kopf gestellt werden. In
eurem Kaufvertrag ist ja nicht enthalten, dass ihr ein
Sondernutzungsrecht an einem Teil des Gartens eingeräumt
bekommt, wohl aber im Kaufvertrag des Eigentümers der
Wohnung 1, der dafür vermutlich auch mehr bezahlt hat.
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
der Gartenanteil ist Sondernutzungsrecht gemäß der Teilungserklärung. Nur weil der Notar es versäumt hat, die Fläche zu schraffieren, ändert sich nichts an dem Tatbestand. Sie können den Garten nicht mitnutzen.