Hallo.
Angenommen, jemand wohnt in einer Parterre-Hinterhaus-wohnung und diese hat die drei vorhandenen Fenster zum Garten hinaus (zwei auf einer Hausseite, eins vor Kopf).
Angenommen, zwei andere Mietparteien des Hauses beschliessen, zwei große Bier-Zelte ganzjährig in den Garten zu stellen, um auch bei Regen draussen Bier trinken zu können. Angenommen, diese Zelte stehen direkt so vor den Fenstern der Parterrewohnung, dass zwei der drei Fenster nur noch Zeltwand und - Dach sehen, plus etwas Himmel.
Muss die Parterre - Wohnung - Besitzerin nun mit dem einen freien Fenster vorlieb nehmen, da der garten AllgemeinGut ist?
Danke
Kassandra
Was würde den der fiktive Mietvertrag über die Nutzung des Garten sagen? Und was sagen die fiktiven Mieter, wenn man sie mal darauf anspricht, das sie da ein Fenster zustellen? Und was sagt der fiktive Vermieter, wenn ma n den fiktiven Rasen durch die Zelte kaputt macht`?
einen fiktiven Gruß ^^
Hallo
Was würde den der fiktive Mietvertrag über die Nutzung des
Garten sagen?
Darüber weiss ich leider nichts -.-
Und was sagen die fiktiven Mieter, wenn man sie
mal darauf anspricht, das sie da ein Fenster zustellen?
Die fiktiven Mieter könnten vorschlagen: Soll Frau Parterre doch ein Bierchen mittrinken statt zu meckern
Und
was sagt der fiktive Vermieter, wenn ma n den fiktiven Rasen
durch die Zelte kaputt macht`?
Es gibt ja immer irgendwelche fiktiven Vermieter, die nie irgendwas ausser dem Mieteingang interessiert weil sie in fiktiven anderen Städten oder Ländern wohnen.
Kassandra
Hallo.
Ich behaupte mal, dass das Zustellen von zwei Fenstern einer EG-Wohnung schon mal die Nutzung der Wohnung stark beeinträchtigt. Wenn nun der VM nichts davon weiss, sollte man ihn schnellstens informieren und um Abhilfe bitten. Sollte dies alles nichts nutzen, sollte man dem VM eine Frist setzen und ggf. eine Mietminderung durchsetzen. Dazu allerdings genaue Rechtsauskünfte eines Anwalts einholen!
Gruß
Andreas