Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
leben 2 Mietparteien. Mieter A lebt in dem Hauptteil (83 % der Wohnfläche) und Mieter B lebt in der Einlegerwohnung. Bei beiden Mietern ist im Mietvertrag nichts in Bezug auf die Gartennutzung vereinbart worden. Da es sich ja um ein Einfamilienhaus handelt, gehört ja im Normalfall die Nutzung und auch Pflege des Gartens dazu. Wie verhält es sich, wenn nun 2 Parteien im Haus Mieter sind? Wer darf den Garten nutzen?
Vielen Dank für die Rückantworten.
Gruss, a.