Gartennutzung Einfamiliehaus mit Einliegerwohnung

Hallo zusammen,

es ergibt sich folgender Sachverhalt: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
leben 2 Mietparteien. Mieter A lebt in dem Hauptteil (83 % der Wohnfläche) und Mieter B lebt in der Einlegerwohnung. Bei beiden Mietern ist im Mietvertrag nichts in Bezug auf die Gartennutzung vereinbart worden. Da es sich ja um ein Einfamilienhaus handelt, gehört ja im Normalfall die Nutzung und auch Pflege des Gartens dazu. Wie verhält es sich, wenn nun 2 Parteien im Haus Mieter sind? Wer darf den Garten nutzen?

Vielen Dank für die Rückantworten.

Gruss, a.

Wenn nichts im Mietvertrag steht, d.h., der Garten nicht mitvermietet wurde, darf keiner von beiden den Garten nutzen und die Pflege übernimmt der Vermieter.

Aber ist das nicht der Fall bei Mehrfamilienhäusern? Es handelt sich ja hier um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und nicht um ein Mehrfamilienhaus. Einliegerwohnung deshalb, da man von der Hauptwohnung einen direkten Zugang zur Einliegerwohnung hat.

Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, dann darf niemand den Garten nutzen, ist doch ganz einfach. Oder man setzt sich sich mit allen Vertragsparteien an einen Tisch und vereinbart einen Nachtrag im Mietvertrag.

wenn im mietvertrag nichts vereinbart wurde,sollten beide parteien den garten nutzen können und somit auch die pflege teilen!

wenn im mietvertrag nichts vereinbart wurde,sollten beide
parteien den garten nutzen können und somit auch die pflege
teilen!

Warum?
Ich kenne Vermieter, die ein Haus ohne Garten vermieten, um ihn selber nutzen zu können. Muss man in einen Mietvertrag hinein schreiben, was alles NICHT vermietet ist?

Keiner. Sie werden dann im Garten beide nur geduldet. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.