Gartennutzung für Mieter

Hallo,
kann die alleinige Gartennutzung eine Einstufung von einer mittleren Ausstattung auf eine gehobene Ausstattung einer Wohnung ermöglichen.
Zumal der Mieter für die Gartenpflege zuständig ist.

Macht es dabei einen Unterschied, ob der Garten überlassen oder vermietet wurde?

Besten Dank für die Antwort/en
*S*

Hallo,

das kommt darauf an. Wenn die Einstufung anhand eines am Wohnort geltenden Mietspiegels gemacht wird, kann man sich die Parameter für die Einordnung dort ansehen und auch feststellen, wie ein Garten gewertet wird. Allerdings sind die dort gemachten Angaben meist Anhaltswerte und können nicht immer 1:1 angewandt werden.

Gruß
Nita