Gartennutzung im Mietshaus

Guten Tag,
gab es ein Grundsatzurteil, in dem steht, ob der Vermieter seinen Mietern Zugang zum Hinterhof (kleiner Garten) gewähren muss?

Nö!
Hallo Storkow,

vermietet wird, was vermietet wird. Da wird wohl kaum der BGH eingreifen und behaupten, der Garten des Vermieters kommt noch gratis dazu.

Gruß!

Horst

Hi, steht das im Mietvertrag, dass d. Hinterhof (kleiner Garten) von den Mietern genutzt werden darf?
MfG ramses90

Wenn von der Nutzung nix im Mietvertrag steht, muss der Vermieter nichts gestatten. Ist klar soweit.
Wohnt denn der Vermieter auch im Haus? Ich würde mit dem Vermieter mal reden.