Wir wohnen seit 5 Jahren in einem Mehrfamilienhaus welches mit einer Grünfläche umrandet ist. Im Mietvertrag wird auf die Nutzung der Aussenanlagen nicht eingegangen.
Die Ausschreibung der Wohnung damals war ausdrücklich mit Gartennutzung. Auch gab es eine mündliche Erklärung des Eigentümers uns gegenüber, dass wir den Garte nutzen dürfen.
Der Eigentümer hat auch eine Sitzfläche mit festem Grill gebaut.
Ebenso haben wir einen Zusatzvertrag über die Nutzung und Abrechnung des Außenwasseranschlusses.
Wir haben den Garten seit Einzug genutzt und nach Absprache mit dem Eigentümer gestaltet und gepflegt.
Nun hat der Eigentümer als Folge eines Streites um den Fußbodenbelag in der Wohnung das Nutzungsrecht der Aussenanlagen zukünftig untersagt.
Die Untersagung gilt nur für uns, eine von 5 Mietpateien.
Wie ist die Rechtslage ?
Danke schon einmal!
Gruß U.P.