Gartennutzung ohne Vertrag

Wir wohnen seit 5 Jahren in einem Mehrfamilienhaus welches mit einer Grünfläche umrandet ist. Im Mietvertrag wird auf die Nutzung der Aussenanlagen nicht eingegangen.

Die Ausschreibung der Wohnung damals war ausdrücklich mit Gartennutzung. Auch gab es eine mündliche Erklärung des Eigentümers uns gegenüber, dass wir den Garte nutzen dürfen.

Der Eigentümer hat auch eine Sitzfläche mit festem Grill gebaut.

Ebenso haben wir einen Zusatzvertrag über die Nutzung und Abrechnung des Außenwasseranschlusses.

Wir haben den Garten seit Einzug genutzt und nach Absprache mit dem Eigentümer gestaltet und gepflegt.

Nun hat der Eigentümer als Folge eines Streites um den Fußbodenbelag in der Wohnung das Nutzungsrecht der Aussenanlagen zukünftig untersagt.

Die Untersagung gilt nur für uns, eine von 5 Mietpateien.

Wie ist die Rechtslage ?

Danke schon einmal!

Gruß U.P.

Bin leider kein Rechtsexperte, weder für Ö noch für D. Aber nach deiner Schilderung, dass die „Strafe“ nur für euch, also nur eine von 5 Parteien gilt, riecht mir das ziemlich nach Rache auf Sandkastenniveau. Da die Gartenbenutzung vorher schon erlaubt war und auch durchgeführt wurde und das „Vergehen“ in keinem ursachlichen Zusammenhang mit dem Garten steht, hat doch das eine nichts mit dem anderen zu tun. Auch eine mündliche Erklärung ist meiner Ansicht nach bindend.
Viel Erfolg wünscht Fleda Maus

Bin leider kein Rechtsexperte, weder für Ö noch für D. Aber nach deiner Schilderung, dass die „Strafe“ nur für euch, also nur eine von 5 Parteien gilt, riecht mir das ziemlich nach Rache auf Sandkastenniveau. Da die Gartenbenutzung vorher schon erlaubt war und auch durchgeführt wurde und das „Vergehen“ in keinem ursachlichen Zusammenhang mit dem Garten steht, hat doch das eine nichts mit dem anderen zu tun. Auch eine mündliche Erklärung ist meiner Ansicht nach bindend.
Viel Erfolg wünscht Fleda Maus.

moin, u p.

ich habe leider keine ahnung, warum die frage bei mir gelandet ist; meine bereiche sind andere.

wenn man gesunden menschenverstand und ein gewisses ethisches verhalten voraussetzt, würde man erwarten, dass solche ausschlüsse nicht möglich sind. allerdings lehrt die erfahrung, dass vor allem in mietangelegenheiten schriftlich festgelegtes maßgeblich ist. ich würde in ihrem fall den mieter dazu anhalten, dass, sofern sie die außenanlagen nicht mehr nutzen, sie auch keinen anteil am außenwasserhahn mehr aufzubringen haben und die bestehende vereinbarung dahingehend geändert wird. ob er sie wieder in den garten lassen muss, ob sie ihn nun selbst gepflegt haben oder nicht, bezweifle ich. bei vielen mietanlagen gehören die grünbereiche nicht zur mietsache, außervertragliche regelungen sind schnell und leicht getroffen und ebenso schnell wieder aufgehoben.

seien sie nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht mein fachbereich ist.

haben sie sich schon mal überlegt, mitglied eines mietervereins zu werden?

gruß und viel erfolg.
tristam

Sorry - aber hier habe ich leider keine Erfahrung. Wäre wohl besser bei einem Makler oder beim Mieterschutz angesiedelt.
Intressant wäre ob die anderen Mieter auch keine Nutzung im Mietvertrag verankert haben.
Denke es ist unstrittig, dass es sich hier um
eine Reaktion auf den Streit geht.

gruss
Rainer

Danke für Eure Antworten !

Mittlerweile haben wir auch noch eine
Eigenbedarfskündigung bekommen. Die Tochter möchte
unsere 92m², 3Zimmer Whg. für sich haben. Im Haus sind
noch 4 2Zimmer Whg. mit 50-60m² vermietet.

Im Haus der Eltern (Vermieter) ist auch eine 2Zimmer
Einliegerwohnung frei in der die Tochter wohnt wenn sie
zu Besuch ist.

Das wird bestimmt noch lustig.

Gruß U.P.

Hallo U.P.,

bindent ist in dieser Angelegenheit der Zusatzvertrag !
Ihr habt den Garten nunmehr 5 Jahre gepflegt und auf eure kosten gewässert .
Eine Nichtnutzung des Gartens sehe ich nicht, da Ihr unter anderem die Wohnung ja dem Grund gemietet habt, um einen Garten zu haben… ;o)

Wurde der Zusatzvertrag den gekündigt ?

Sonnige Grüße Kaffee
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Wir wohnen seit 5 Jahren in einem Mehrfamilienhaus welches mit einer Grünfläche umrandet ist. Im Mietvertrag wird auf die Nutzung der Aussenanlagen nicht eingegangen.

Die Ausschreibung der Wohnung damals war ausdrücklich mit Gartennutzung. Auch gab es eine mündliche Erklärung des Eigentümers uns gegenüber, dass wir den Garte nutzen dürfen.

Der Eigentümer hat auch eine Sitzfläche mit festem Grill gebaut.

Ebenso haben wir einen Zusatzvertrag über die Nutzung und Abrechnung des Außenwasseranschlusses.

Wir haben den Garten seit Einzug genutzt und nach Absprache
mit dem Eigentümer gestaltet und gepflegt.

Nun hat der Eigentümer als Folge eines Streites um den
Fußbodenbelag in der Wohnung das Nutzungsrecht der
Aussenanlagen zukünftig untersagt.

Die Untersagung gilt nur für uns, eine von 5 Mietpateien.

Wie ist die Rechtslage ?

Danke schon einmal!

Gruß U.P.