Gartennutzung vs. Sondernutzungsrecht

Bei unserer letzten Wohnungseigentümerersammlung
hat der Verwalter eine andere Gartennutzung vorgeschlagen, bei der alle Flächen aufgeteilt sind und somit jeder Eigentümer eine eigene Fläche zur Verfügung hat. Ich habe diesem Vorschlag nach langem
Ringen zugestimmt.
Mich interessiert der Unterschied zum Sondernutzungrecht, der in der Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragen sein muss.
Ich könnte den Beschluss noch anfechten, die Frist von einem Monat ist noch nicht verstrichen.
Vielen Dank für rasche Antwort.

Bei unserer letzten Wohnungseigentümerersammlung
hat der Verwalter eine andere Gartennutzung vorgeschlagen, …

Antwort:
Um es gleich zusagen: Ich bin kein Experte.
Was ein Sondernutzungsrecht ist, findet man im Internet, u.a. bei Wikipedia.
Mir ist gleich die Frage eingefallen, wie der Garten bisher genutzt worden ist? Durfte jeder alles und überall? Dann war es wahrscheinlich sinnvoll, die Nutzung zu regeln. Ob die vom Verwalter vorgeschlagene Regelung ausreichend ist, weiß ich nicht. Sie scheint mir auf jeden Fall einfacher und billiger zu sein als die Eintragung eines Sondernutzungsrechts. Und wenn sich alle daran halten - warum nicht?
Aber, wie gesagt, ich bin kein Experte.

Viel Glück
Peter Schäfer

Guten Tag,

Ihr Problem liegt zwar schon über ein Jahr zurück, doch möchte ich Sie mit meiner Frage um Rat bitten, da ich ein ähnliches Problem habe.
Hat Ihr Verwalter von sich aus diesen Vorschlag gemacht oder kam die Initiative von den Eigentümern?
Wie ging die Aufteilung von statten, da es doch sicherlich Filetstücke gibt und weniger begehrte?
Sind trotzdem Teile des Grundstückes zur gemeinschaftlichen Nutzung übriggeblieben?
Hat sich das nach einem reichlichen Jahr bewährt?

Vielen Dank im voraus