hallo ihr lieben
es ist wieder soweit…das wetter ist schön und die gartenzeit hat begonnen. Mit der gartenzeit beginnen dann auch wieder diverse nachbarschaftsprobleme.
also nehmen wir mal an, X wohnt in einem Doppelhaus was einer erbengemeinschaft gehört die sich wie soll es auch anders sein, verstrittn hat.
Die Nachbarin von X ist die Schwester des Vermieters von X. Nun ist hinter dem Doppelhaus ein Garten. die hälfte der Schwester gepflegt die hälfte von x ein halber Dschungel. Vermieter hat X erlaubt den Garten zu nutzen ( steht im Mietvertrag ). X macht sich an die Arbeit und holzst den Dschungel ab, gräbt um und säht Rasen. Ausserdem hat X einen eigenen Composter und stellt den der Nachbarin auf deren Seite.
Am nächsten Morgen steht der Composter wieder auf Seite von X und der eigene Composter wurde in die Ecke gestellt ( naja gestellt ist gelinde ausgedrückt) und jemand ist über die frische Rasensaat gelatscht. Kann in dem Fall nur Nachbarin sein weil sonst keiner Zugang zum Garten hat.
Einen Tag später kommt Post vom Anwalt von Nachbarin der darauf hinweist das die teilung des Grundstückes und des Gartens vorgesehen ist. Als Anhang ein Plan vom Garten mit der Aufteilung die generell akzeptabel ist. Allerdings muss X um in den Garten zu gelangen durch den Keller. Der Kelleraufgang wiederum liegt im Garten der NAchbarin. Im Anwaltsbrief wird ausdrücklich darauf hingewiesen das nur die Hälfte des Vermieters von X zu nutzen ist. Aber nun die Frage wie kommt X in den Garten ohne die Rasenfläche der Nachbarin zu betreten ?
Muss es X erlaubt werden dieses Stück zu betreten oder muss X sich jetzt eine Tür ins Wohnzimmer schneiden lassen um den Zugang zum Garten zu haben ?
Würde mich über antworten Freuen, und auch wie das mit den Sachen wie dem Composter ist. Sagt denn nicht der Anwaltsbrief aus das die Sachen von X nur auf der Vermieterhälfte stehen dürfen ? und heist das nicht auch das Nachbarin ihre sachen nur auf ihrer seite haben soll ???
Hoffe ich verwirre euch nicht :o)
viele Grüße Heike