Hallo,
in den Garten eines Hauses mit zwei (drei geplanten) Wohnungen und einem Hinterhaus baut der Vermieter sein eigenes Haus. Im Mietevertrag steht: Der Garten wird beim Bau auf Höhe des Hinterhauses abgeteilt. Vorher steht drin: Die Mieter sind zu jeweils einem gedachten Viertel für die Pflege des Gartens verantwortlich. Der Mieter des Hinterhauses ist davon befreit.
Es ist nun so, dass sich die beiden Mieter die Pflege des Gartens teilen, bzw. einer der beiden Mieter (B) hat den Vermieter beauftragt, gegen Bezahlung ihren Anteil zu übernehmen (abwechselndes Rasenmähen von Mieter A und dem Vermieter- für Mieter B).
Ist das Rechtens laut Mietvertrag?
Außerdem nutzt der Vermieter eine Seite des Gartens quasi als seinen Vorgarten, für Malerarbeiten, lagert dort Baumaterial… (gedachte Seite von Mieter B). Des Weiteren hat er einen Unterstand am Ende des Gartens gebaut und seinen Vorplatz in den Garten der Mieter verlängert, anders als vorher mündlich erklärt (da sollte der Garten mit dem Ende des Hinterhauses enden, durch einen Zaun abgetrennt.)
Die Mieter haben hier nun das Gefühl, dass der Vermieter die Grenzen überschreitet. Darf er das, oder nicht?`(Sein eigener Garten befindet sich hinter seinem Haus und gehörte beim Einzug der Mieter zu deren Garten.) Was können die Mieter tun, um ihren Garten ganz nutzen zu können und nicht befürchten zu müssen, dass der Vermieter ihnen immer näher auf die Pelle rückt und die Rechte der Mieter nicht achtet?
MfG
Igeline