Wenn 2 Sondernutzungsberechtigte vorhanden sind gleiche Rechte je 50 % und weitere 4 vermietete bzw. an Verwandte überlassene Wohnungen ohne Gartennutzung vorhanden sind, kann dann ein Sondernutzungsberechtigter einfach sein Recht an die 2 ihm noch gehörenden Wohnungen Mieter und Verwandter abtreten und der andere muss zuschauen?
Hallo Marco1,
als Eigentümer (Ihre Sondernutzungsberechtigte?) kann man m.E. ein vorhandenes Sondernutzungsrecht (z.B. Gartennutzung oder Kfz-Stellplatz etc.) per Mietvertrag einschränken oder zuweisen, solange dies nicht gegen eine bestehende Teilungserklärung verstößt.
Die Formulierung " …abtreten und der andere muss zuschauen …" habe ich in diesem Sinn interpretiert.
Nur die Teilungserklärung regelt konkret neben dem gesetzl. Rahmen die Aufgaben und Rechte aller Eigentümer untereinander.
Als weitere Quelle würde ich zusätzlich noch im WEG (und ggfs. im BGB) nachlesen.
Besten Gruß
Super-Luxus
Hallo und Danke erstmal, die Telungsanordnung soll lauten: Den jeweiligen Eigentümern der Raumeinheiten 1 und 2 des Aufteilungsplanes wirs eingeräumt das dauernde und ausschliessliche Sondernutzungsrecht an der Grundstückfläche… Das Recht steht den Berechtigten gemeinschaftlich und in gleichem Umfang zu. Weiteren Text gibt es Instandhaltung etc.