Hallo Angel,
es geht Deinem Vermieter also wohl um Kleinkrieg oder gar Psychoterror.
Der Entzug des Nutzungsrechtes ist meines Erachtens nicht rechtens, er hätte vorher abmahnen müssen.
Wie oft ein Rasenstück gemäht werden muss ist allerdings auch ein wenig „Glaubenssache“ – alle drei Tage, einmal in der Woche oder alle zwei Wochen? Soll er wie ein Golfplatz aussehen?
Mein Vorschlag: schriftlich Widerspruch / Einspruch einlegen mit der Maßgabe, wenn er bei dem Entzug des Nutzungsrechtes bleibt, um wie viel sich die Miete reduziert.
Weiterhin: der Vermieter soll mit allen Mietern eine einheitliche Regelung treffen über Reinigung, Hof- und Straßendienst (Glatteis im Winter – Sturzgefahr von Besuchern / Passanten).**
Im Übrigen schlage ich vor, diesen Komplex unter „Mietrecht“ im öffentlichen Forum
"Behörden & Recht“ darzustellen, da gibt es sicher eine Anzahl von Leuten, die kompetent noch etwas dazu sagen können.
Gruß Walter VB
** Ist in unserem Bekanntenkreis geschehen: am 17. Dezember wurde eine klare Regelung über Reinigungs- und Streudienst getroffen und nur 4 Tage später ist bei Glatteis eine Besucherin im Hof gestürzt und hat sich das Handgelenk gebrochen!