Gartenpacht, Überlassung an Dritte

Hallo,
ich habe derzeit einen Streitfall mit unserem Gartenvorstand. Dieser hat uns darauf aufmerksam gemacht, daß sie wohl von ihrem Recht der Kündigung Gebrauch machen werden, weil wir unseren Schrebergarten nicht selber pflegen und nutzen, sondern hauptsächlich die Schwiegereltern. Das die Nutzung und Pflege nur durch Unterstützung der Schwiegereltern möglich ist, war von Anfang bekannt (da wir nicht ortsnah wohnen) bekannt, wurde aber nirgendswo schriftlich festgehalten. Nun wirft uns der Verein eine unerlaubte Überlassung dan Dritte vor und droht mit einer Kündigung des Pachtvertrages. Habe ich Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? Haben die Recht?

Hallo,

so lange Du nicht UNTERVERPACHTEST, sprich Du bekommst Geld dafür, hat der Verein eigentlich keine Handhabe. Somit sollte eine Kündigung wirkungslos sein. Natürlich mußt Du schauen das du nicht irgendwie gegen die Vereinsstatuten verstößt, Ruhezeiten, Bepflanzung usw.
Gegen deine Gäste ist nichts einzuwenden, es sei denn sie fallen unangenehm auf durch Nichteinhaltung der Vereinssatzung.
Ich hoffe das hilft Dir etwas.

Gruß Rainer

Hallo Gertrud .
Nein , dein Vorstand hat nicht Recht . Sehr unsensibel . Schwiegereltern gehören zum nahen Verwandtenkreis und es ist sogar erwünscht , das Familien die Kleingärten nutzen . Das Kleingartengesetz gibt eine Kündigung nicht her in diesem Fall , es sei denn die Bewirtschaftung des Gartens wird derart vernachlässigt , dass es zur Beeinträchtigung der Nachbarn kommt auch anderweitig zu Belästigung kommt .-
Leider sind manche Vorstände stur und ziehen so was durch und man muss sich Gerichtlich wehren . Gute Aussichten aber das es niedergeschlagen wird .- Auch mündliche Aussagen , denen bei der Vertragsschliessung nicht widersprochen wurde oder sogar zur Kenntnis genommen wurden , haben Gültigkeit . Also vom Partner bezeugen lassen das die Pflege auch von den Schwiegereltern aus den bekannten ortsfernen Gründen mit getragen wird .- Kleingarten ist auch Erholungsraum , auch für Familienangehörige muss das geduldet werden . Ich hoffe ihr könnt euch mit unaufgeregten Gespräch mit dem Vorstand einigen und diesen Blödsinn aus der Welt schaffen . Ansonsten Rechtsschutz oder Bezirksverband der Kleingärtner mit ins Boot nehmen .
Viel Erfolg … -
LG , Uwe

Hallo Gertrud!
Ich vermute, das sie das koennen, aber ich bin mit der Rechtssache nicht vertraut. Reine Pflege koennen sie nicht beanstanden. Wird die Parzelle aber auch hauptsaechlich von ihren Schwiegereltern genutzt, koennte das als Handhabe reichen. Die Übertragung der Parzelle auf die Schwiegereltern waere eine Loesung.
MfG moped

Hallo Gertud

einen Rechtsrat kann ich nicht geben, in meiner Gartenanlage sind vergleichbare Situationen eindeutig festgelegt. Hilfreich ist allemal, den Pachtvertrag / Gartenordnung auf den Sachverhalt zu überprüfen und mit dem Vorstand eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.

Viel Erfolg wünscht Herbert

laut kleingartenordnung ist der garten von pächter oder in seinem haushalt lebenden familienangehörigen zu pflegen. in ihrem fall ist eine kündigung durchaus möglich.

Hallo Gertrud70,
prinzipiell ist die Überlassung an Dritte nicht statthaft.
Aus Ihrer Anfrage ergeben sich für mich auch Fragen.
Pflegen die Schwiegereltern den Garten allein?
Oder wie oft sind Sie dort? Gegen eine anteilige Pflege wird wegen des Wohnorts der Vorstand nichts einzuwenden haben. Es muss erkennbar sein, dass Sie die Pächter sind. Können die Schwiegereltern nicht auch Mitglied des Gartenvereins werden? So bewirtschaften Sie gemeinsam den Garten.
Oder umgekehrt, die Schwiegereltern werden neue Pächter und Mitglied und Sie bleiben Mitglied.
Versuchen Sie eine gütliche Einigung.
Herzliche Grüße
Peter B.

Hallo,ich vermag nicht zu sagen wer im Recht ist.Aber vom Gefühl her denke ich,dem Vorstand kann es egal sein wer den Garten pflegt und bearbeitet.So lange der Garten nicht vernachlässigt aussieht und die Nachbarn sich nicht beschweren,denk ich das alles so rechtens ist.Wie gesagt,dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft,ich gebe nur wieder wie ich darüber denke.
Lliebe Grüsse

Hallo Gertrud70

ich vermute mal das die Vereinssatzung diesen Passus bzgl. der Nutzung und Bewirtschaftung durch Dritte enthält. Wenn es keine Zeugen wegen einer Absprache darüber gibt werdet ihr wohl wenig Chancen haben. Bleibt zwar der Rechtsweg aber selbst bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung würde ich diesen Weg nicht beschreiten, da dann das Vereinsklima nachhaltig gestört sein dürfte.

Gruß aus Ulm

von einem mittlerweile nicht mehr Vereinsmitglied in einem Kleingartenverein :frowning:

Hallo Gertrud70,

auf Deine Anfrage kann ich Dir leider keine rechtsverbindliche Antwort geben, und mit meiner persönlichen Meinung als Interessierter für Kleingarten kannst Du die Rechtslage auch nicht klären. Hier kann Dir also wirklich nur ein versierter Rechtsverdreher aus der Patsche helfen, sofern es Dir nicht gelingen sollte, durch gezieltes „Googeln“ selber die gesetzlichen Grundlagen aus dem Internet zusammenzuklauben.
Ich wünsche Dir immerhin viel Erfolg und einen Ausgang des Streits zu Deinen Gunsten.

Klaus7743

Hallo Frau Gertrud70,

aus meiner Sicht ist die Nutzung und Pflege des gepachteten Kleingartens nicht streng an die Vertragspartner (also Ihnen) gebunden. Lediglich eine kommerzielle oder ähnliche Weiterverpachtung ist nicht erlaubt. In meiner Kleingartenanlage in Berlin gibt es mehrere Beispiele, won Eltern mit ihren erwachsenen (zum Teil auch verheirateten) Kindern oder umgekehrt einen Kleingarten nutzen. Die entsprechenden Kleingartenordnungen sehen hier keine so strenge Reglementierung vor, wie Sie diese aus Ihrer Anlage beschreiben. Sie sollten sich vielleicht aus dem Internet verschiedene Kleingartenordnungen/Gartenordnungen bzw. Musterpachtverträge mal ansehen und ggf. mit diesen in der „Hinterhand“ mit Ihrem Vorstand sprechen.

Viel Erfolg dabei und mit freundlichen Grüßen

Hallo Gertrud70,
tatsächlich ist es so, dass ein Pächter selber für die Pflege seiner Parzelle zuständig ist und eine Unterverpachtung an Dritte untersagt ist. Bei einer Klage dürfte es für den Vorstand bei Familienangehörigen aber schwierig werden, eine Unterverpachtung nachzuweisen. In unserer Anlage ist es möglich, einen oder mehrere Mitpächter anzumelden, was aber in eurer Anlage natürlich anders sein kann. Wäre es vielleicht möglich, auch bei euch die Schwiegereltern als Vereinsmitglieder anzumelden oder gar den Garten auf die Schwiegereltern umzuschreiben?
Also grob gesagt, die haben Recht und ihr müsst damit rechnen, dass sie versuchen zu kündigen. Ich würde ein Gespräch mit dem Vorstand suchen und wenn das nichts hilft, es auf eine Klage ankommen lassen.
Wenn ich ehrlich bin, ich wäre froh, wenn in meiner Anlage die Parzellen alle bearbeitet würden, egal von wem. Denn gegen Pächter vorzugehen, die ihren Garten nicht bearbeiten, ist sehr schwierig, da Richter schon bereit sind, eine Bearbeitung darin zu sehen, dass die Pächter ab und an mal die Harke benutzen und auch der Meinung sind, dass jeder sich in der Gestaltung seines Gartens frei entfalten darf.
Ich würde nur gegen Pächter vorgehen, die ihre Parzelle unterverpachten und damit nachweislich Geld verdienen. Aber das liegt natürlich an jedem Vorstand selber.
LG Gisi

nein der gartenverband hat hausrech und ich denke es ist so wie in einer wohnog,haus oder grundstück

mfg Akrz

Die wollen euch los werden.

Rechtlich düfte es schwer werden für die. Diese Behauptung wäre eigentlich nur dann standhaft, wenn die Überlassung auch wirklich nachgewiesen werden kann und z.B. auch wirtschaftlichen Charackter hat. Aber da es sich um Familie ertsen Grades handelt, werden die eigentlich keine Chance haben. Aber wie gesagt, offensichtlich wollen die euch nur raus haben da.
Ihr dürft definitiv eure Pflichten nicht verletzen, auch jene nicht, die den Garten mitnutzen.