GartenpartyMoin erstmal

Moin erstmal.
Person X hat vor in den bayerischen Pfingsferien ne größere Party
zu schmeißen (zuhause im Garten) - so ca 50 Leute.
Alle sind so zwischen 16-17 Jahren alt. Das ganze soll wohl eher nachts (20 Uhr aufwärts) stattfinden.
Was gibts denn da so zu beachten Jugendschutz und Ruhestörungsmäßig?

Hallo, Lukas,

Was gibts denn da so zu beachten Jugendschutz und
Ruhestörungsmäßig?

Das Ordnungsamt Deiner Gemeinde wird Dir darüber erschöpfend Auskunft geben können. Auch dazu, wieviel Toiletten Du bereitstellen mußt, ob Sanitätsdienst (für die Alkoholleichen) bereitstehen muss usw.
Gruß
Eckard

Servus,
in Sachen Jugendschutz/Alkoholkonsum wende dich an das Jugendamt im Landratsamt, wegen der ggfs. Ruhestörung sprich mal persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle vor und erkundige dich in deiner Gemeindeverwaltung über die Ruhezeiten.
Und das eigentlich allerwichtigste: Sprich vorher mit deinen Nachbarn!

grüsse
dragonkidd

Hi,

zunaechstmal muss X natuerlich fuer eine private Veranstalung auf privatem Gelaende/in einer Wohnung weder Toiletten bereitstellen noch Sanitätsdienst (für die Alkoholleichen) usw wie unten behauptet - LOL…
Auch das Jugendschutzgesetz greift nur bei oeffentlichen Veranstaltung, nicht bei privaten feiern.

http://www.sadaba.de/GSBT_JuSchG.html

Inwiefern ggf. die Eltern von X ein Problem bekommen, wenn ein Partygast Y sich so besaeuft, dass er ins Krankenhaus muss o.ae. kann ich nicht sagen - wird aber auch dann nur der problematisch werden sein wenn Y oder seine Eltern rechtlich etwas unternehmen - also besser vermeiden.

Zur Ruhestoerung laesst sich sagen:

§ 117 OWIG
[Unzulässiger Lärm]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Und das ist nur die Bundeseinheitliche Auffangvorschrift. Die Laender und Gemeinden erlassen eigene LaermVOen, wonach - prinzipiell - das abspielen von zu lauter Musik verboten ist.
Als Faustregel gilt also: es gibt kein Recht auf Party, wenn die Nachbarn gestoert werden - sich gestoert fuehlen. Also am besten mit einladen, Hinweiszettel aushaengen (hat keine rechtliche bedeutung!!!) und mal nett vorher klingeln gehn, blumen verteilen, bescheid sagen. Am besten sie sollen X anrufen, wenn es sie stoert bevor sie die Polizei rufen.

Trotzdem viel Spass…

DM

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