Guten Abend,
mal ne Frage: In meinem Mietvertrag ist unter Nebenkosten u.a. auch der Punkt „Gartenpflege“ enthalten, d.h. ich zahle monatl. einen bestimmten Betrag für die Pflege des Gartens. Der Vermieter, der 100 km entfernt wohnt, macht natürlich nichts. Wer die Gartenpflege übernimmt, ist auch nicht weiter geregelt. Könnte man die Miete mindern in so einem Fall? Vielen Dank für Antworten.
Grüße
Guten Abend,
Nabend,
mal ne Frage: In meinem Mietvertrag ist unter Nebenkosten u.a.
auch der Punkt „Gartenpflege“ enthalten, d.h. ich zahle
monatl. einen bestimmten Betrag für die Pflege des Gartens.
Ist üblich so, ja.
Der Vermieter, der 100 km entfernt wohnt, macht natürlich
nichts.
Richtig, ich würde als VM auch keine 200 km Reise tätigen um ein paar Hecken schneiden zu können.
Wer die Gartenpflege übernimmt, ist auch nicht weiter
geregelt.
Das wird dein VM schon regeln wen er damit beauftragt.
Könnte man die Miete mindern in so einem Fall?
Verstehe denn Sinn nicht, worauf will man sich dabei stützen?
Vielen Dank für Antworten.
Grüße
Grüße
meine Meinung:
In meinem Mietvertrag ist unter Nebenkosten u.a.
auch der Punkt „Gartenpflege“ enthalten
Das heißt der Vermieter kann die Kosten für Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung geltend machen.
d.h. ich zahle monatl. einen bestimmten Betrag für die Pflege des Gartens.
nur wenn im Mietvertrag unter Nebenkosten steht dass x,xx € für Gartenpfege zu zahlen sind, meistens ist der Betrag aber für alle genannten und umlagefähigen Nebenkosten als Summe zu sehen.
Der Vermieter, der 100 km entfernt wohnt, macht natürlich nichts.
Muss er nicht, er kann die Arbeit an den Hausmeister, einen Gärtner oder sonst jemanden übertragen und die Kosten hierfür abrechnen.
Könnte man die Miete mindern in so einem Fall?
Nein, aber Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen nehmen und sich vom VM genau erklären lassen wieviel tatsächlich (nachweislich mit Rechnung) aufgewendet wurde.
Freund Google hat u.a. diese nette Seite zum nachlesen gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Grüße
In meinem Mietvertrag ist unter Nebenkosten u.a.
auch der Punkt „Gartenpflege“ enthalten
Der Vermieter, der 100 km entfernt wohnt, macht natürlich nichts.
*LOL* Gibt es derzeit irgendwo in unseren Breitengraden einen Garten, in dem schon was „gemacht“ wurde? Letzte Woche hatten wir noch Winter.
Könnte man die Miete mindern in so einem Fall?
Nein, aber Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde
liegenden Unterlagen nehmen und sich vom VM genau erklären
lassen wieviel tatsächlich (nachweislich mit Rechnung)
aufgewendet wurde.
Bloß nicht! Das wäre unnötig den Vermieter genervt.
Der Fragesteller hat nichts von einer ihm vorliegenden Nebenkostenabrechnung geschrieben, er hat nur seinen Mietvertrag erwähnt. Wetten, daß er erst frisch eingezogen ist?
Tipp an den Fragesteller:
Mietvertrag genau lesen, ob es sich um eine Nebenkosten-Vorauszahlung oder um eine Pauschale handelt.
Und erstmal noch ein paar Wochen abwarten, ob die Gartenpflege nicht doch vielleicht durchgeführt wird.
Gruß Gudrun