Gartenpflege

Hallo zusammen,

In einem Mietvertrag steht: „Der Mieter wird den Garten nach seinen eigenen Vorstellungen pflegen“…mehr nicht.

Die Mieter entscheiden sich den Vertrag zu kündigen und informieren den Vermieter, dass sie drei Wochen in Urlaub gehen. Wegen Arbeitsstress kommen sie zwei Wochen vor dem Urlaub nicht dazu, sich um den Garten zu kümmern. Während dem Urlaub der Mieter werden Bilder vom Garten gemacht.

Bei Rückkehr der Mieter aus dem Urlaub, stellen sie fest, dass der Garten während ihrer Abwesenheit komplett umgegraben wurde. Der Vermieter behauptet, die Mieter hätten den Garten vernachlässigt und sendet als „Beweis“ die aufgenommemen Bilder. Er behauptet auch, die Mieter seien laut Vertragt verpflichtet, jemanden mit der Gartenpflege zu beauftragen, wenn sie länger weg sind. (genauso wie Schneeschippen, so der Vermieter).

Vor der Kündigung hatte sich der Vermieter in keiner Weise geäussert, mit der Gartenpflege unzufrieden zu sein.

Die Mieter sind der Meinung, den Garten während dem Mietverhältnis gepflegt zu haben - Unkraut jäten, fegen und einige neue Pflanzen pflanzen, so wie einige der vorhandenen Mehrjahrespflanzen zurückschneiden. Der Vermieter will jetzt, dass die Mieter sämtliche Kosten für das Umgraben des Gartens übernehmen.

Hat der Vermieter das Recht, diese Kosten auf seine Mieter zu schieben, nur weil sie zwei Wochen vor und während ihrem Urlaub keine Gartenarbeiten ausgeführt haben? Der Mietvertrag läuft noch über einen Monat und die Mieter könnten den Garten bis zum Ende der Mietdauer weiter pflegen.

Vielen Dank im Vorraus.

Moin, Elfie,

In einem Mietvertrag steht: „Der Mieter wird den Garten nach
seinen eigenen Vorstellungen pflegen“…mehr nicht.

das klingt ungewöhnlich, lässt dem Mieter aber alle Freiheiten. Auch ein Naturgarten ist gepflegt, wenn er gepflegt wird.

Hat der Vermieter das Recht, diese Kosten auf seine Mieter zu
schieben

Nein. Ganz im Gegenteil, der Mieter könnte den Vermieter auffordern, den Garten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen und ihm mit einer Mietminderung drohen, schließlich ist ein komplett umgegrabener Garten kein Garten, sondern ein Acker.

Gruß Ralf

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

In einem Mietvertrag steht: „Der Mieter wird den Garten nach
seinen eigenen Vorstellungen pflegen“…mehr nicht.

das klingt ungewöhnlich, lässt dem Mieter aber alle
Freiheiten. Auch ein Naturgarten ist gepflegt, wenn er
gepflegt wird.

Ja, es ist ungewöhnlich aber der Mietvertrag sagt nur das und gar nichts mehr. Die Mieter sind deswegen der Meinung, dass sie Pflanzen und Sträucher im Garten lassen können, die ihnen gefallen. Die Mieter sind auch mit der Aussage des Vermieters nicht einverstanden, dass Gartenpflege auf die gleiche Weise betrachtet sein kann wie Schneeschippen.
Die Mieter finden es auch höchst seltsam, dass der Vermieter sich in keiner Weise geäussert hatte, mit der Gartenpflege unzufrieden zu sein bevor die Kündigung des Mietvertrags angekommen ist.

Viele Grüsse,
elfie