Gartenpflege

Hallo zusammen,

in einem Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter Betriebskosten der
Gartenpflege und Pflege der Außenanlagen zu tragen hat.

Nehmen wir nun an, die Eigentümerversammlung entscheidet das beauftragte Gartenunternehmen, welches die Anlage bisher gepflegt hat gegen eine neue Firma zu ersetzen, weil die Leistung in keinster Weise ok war. Nehmen wir des Weiteren an, die neue Gartenbaufirma tauscht einen erheblichen Teil der Aussenanlage durch neue Hecke, Streucher etc. aus, berechnen den Eigentümern der Wohneinheit aber über eine Zeit von 2-3 Jahren eine monatlich verhältnismäßig hohe „mtl. Gartenpflege-Pauschale“, damit gewährleistet bleibt, die Gartenpflege-Aufwände vollständig auf die Mieter umzulegen.

Hat der Mieter das Recht die komplette Umlage abzulehnen, da ja quasi die Neuanlage der Aussenanlage nicht umlagefähig ist aber in den mtl. Gartenpflegekosten versteckt wird?

Hallo Frank,

ich glaube hier scheitert es an der Beweisfähigkeit.

Der Gärtner wird eine monatliche Pauschale berechnet haben. Hier währe nun von den Mietern zu beweisen, dass diese „höher“ als die „normale“ Pauschale für eine vergleichbare Fläche währe.

Und auch dann ist ja immer noch nicht bewiesen, dass der „Überschuss“ für die Neuanschaffungen genutzt wurde.

Dies ist aber auch nur meine leienhafte eigene Reihenhausmieter-Meinung.

Gruß
Samy