Gartenpflege auf Mieter umlegen?

Guten Tag, die Vermieter haben bis jetzt den Garten alleine genutzt. Die Vermieter sind alt und krank, der eine im Pflegeheim. Der Garten soll Gemeinschaftsgarten werden und die Kosten (sehr gering) sollen auf 3 Parteien verteilt werden.
Jeweils ein Drittel. Die Vermieterin und 2 Mieter sind das.

Nun steht im Standartmietvertr. zwar der Posten Gartenpflege. Aber als der Vertrag geschlossen wurde, waren die Vermieter noch fit. So ist dieser Posten nicht im Mietvertrag als Betriebskostenpunkt unterstrichen worden. Da sich aber die Verhältnisse geändert haben und ein Mieter auch Mitnutzer sein möchte (mit Sandkiste), sollen die Kosten für das Rasenmähen, Laubfegen, Jäten, Heckenschnitt und Obstbaumschnitt gedrittelt werden. Es ist ein winziger Hofgarten und die Kosten sind überschaubar. Der andere Mieter weigert sich jedoch, weil er nicht am Garten interessiert ist und die Sache ungerecht findet, da der andere Mieter ja eine Sandkiste haben darf und den Garten mehr nutzt als eben er. Auch im Mietvertrag sei dieses nicht ausdrücklich erwähnt worden, so sein Vorwurf. Der Mietvertrag ist von 1993. Darf der Posten Gartenpflege in diesem Fall auf alle Parteien umgelegt werden? Wie begründet man das? Muss es eine Änderungskündigung geben.

Vielen Dank
Dagmar

Danke

Hallo,

wenn die Gartenpflegekosten nicht rechtsgültig als umlegbare Betriebskosten im Mietvertrag aufgenommen wurden, können diese dem Mieter (den Mietern) auch nicht auferlegt werden.

Für den willigen Mieter: Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag mit Gartennutzung und entsprechenden Kosten.

Änderungskündigung gibt es m.E. beim Mietvertrag nicht (aber ich bin kein Anwalt).

Gruß
Nita