Gartenpflege bezahlen

Guten Tag,

kann der Vermieter einen pauschalen Betrag für die Gartenpflege berechnen, obwohl dieser Garten ausschließlich vom Vermieter selbst genutzt wird (wohnt im selben Haus) und die Mieter auch nicht die Möglichkeit und auch kein Interesse haben diesen zu nutzen(allerdings führt der Weg zur Eingangstüre durch diesen Garten)?

Da kein Mietvertrag vorhanden ist (müsste Mieter selbst anfertigen), liegt auch nichts schriftlich vor.

Hallo,

auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Mietvertrag und Tasachen sind Tatsachen. Wenn der Mieter keine Nutzungsrechte am Garten hat, muss er selbstverständlich auch nicht für die Gartenpflege zahlen. Das wäre dann ja nur für’s Angucken.

Gruß!

Horst

Moin,
bei einem mündlichen Mietvertrag gelten die Bestimmungen des BGB. Sämtliche Nebenkosten (natürlich auch Gartenpflege) sind daher mit der Miete abgegolten.(§556 BGB)

vnA

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