Hallo zusammen,
gesetzt sei der Fall des Mieters einer Einliegerwohnung mit eigenem Eingang. Zur Mietsache gehöre ein Vorgarten - überwiegende Bepflanzung mit größeren Sträuchern und 2 kleinen Bäumen (Kirschlorbeer, Azaleen, Kugelahorn etc.), Einfassung mit Minibuchs-Hecke. Die Stellen zwischen den Pflanzen sind mit Erde bedeckt. Im Mietvertrag wurde die Gartenpflege pauschal vereinbart.
Durch feuchtwarmes Wetter sprießt nun das Unkraut und steht auch im Vorgarten mittlerweile etwas höher (kniehoch). Der Mieter wird von den Vermietern darauf angesprochen, das Unkraut zu entfernen. Nach weiteren 4 Wochen schreiben die Vermieter dem Mieter unter Fristsetzung von 2 Wochen mit der Aufforderung, das wild wuchernde Unkraut nun endlich zu entfernen.
Der Mieter beruft sich auf seine Vorliebe für Naturgärten und teilt den Vermietern mit, dass sie ihm zu überlassen hätten, wann er welche Pflegemaßnahmen durchzuführen habe.
Ist das so rechtens, kommt man auf diese Weise aus der Verpflichtung zum Unkrautjäten heraus und was hat der Mieter schlimmstenfalls zu befürchten?
LG
Kirsten