Gartenpflege durch Mieter vs. Liebe zum Naturgarten

Hallo zusammen,

gesetzt sei der Fall des Mieters einer Einliegerwohnung mit eigenem Eingang. Zur Mietsache gehöre ein Vorgarten - überwiegende Bepflanzung mit größeren Sträuchern und 2 kleinen Bäumen (Kirschlorbeer, Azaleen, Kugelahorn etc.), Einfassung mit Minibuchs-Hecke. Die Stellen zwischen den Pflanzen sind mit Erde bedeckt. Im Mietvertrag wurde die Gartenpflege pauschal vereinbart.

Durch feuchtwarmes Wetter sprießt nun das Unkraut und steht auch im Vorgarten mittlerweile etwas höher (kniehoch). Der Mieter wird von den Vermietern darauf angesprochen, das Unkraut zu entfernen. Nach weiteren 4 Wochen schreiben die Vermieter dem Mieter unter Fristsetzung von 2 Wochen mit der Aufforderung, das wild wuchernde Unkraut nun endlich zu entfernen.

Der Mieter beruft sich auf seine Vorliebe für Naturgärten und teilt den Vermietern mit, dass sie ihm zu überlassen hätten, wann er welche Pflegemaßnahmen durchzuführen habe.

Ist das so rechtens, kommt man auf diese Weise aus der Verpflichtung zum Unkrautjäten heraus und was hat der Mieter schlimmstenfalls zu befürchten?

LG
Kirsten

Bevor ich daszu viel schreiben bekommst du einen Link

Hallo,

Es könnte aber durchaus sein, daß das örtliche Ordnungsrecht dort ein Wörtchen mitzureden hat. Daß wenigstens zweimal jährliches Mähen vorgeschrieben ist, kommt schon mal vor.

Was dabei herauskommt, wenn man alles wild wachsen läßt, beobachten wir seit drei Jahren in unserer Nachbarschaft. Dort gab es einige Baulücken, die von der Stadt immer dann gemäht wurden, wenn Löwenzahn, Distel & Co. abgeblüht waren. In der Folge haben sich diese Zierpflanzen in den übrigen Gärten sehr schön ausgebreitet, was wiederum zur Folge hat, daß die versprühte Giftmenge genauso in die Höhe geschnellt ist wie die Zahl der Kinder, die wegen eingetretener Distelstacheln zum Arzt oder ins Krankenhaus expediert wurden.

Wenn man das und in die Höhe schnellende Sympathiewerte in Kauf nimmt, nur um das bißchen Zupferei zu sparen (und ja: es ist nur wenig Zeit, die man investieren muß, wenn man an der Sache dranbleibt), dann kann man alles wachsen lassen, was die Natur so hergibt. Wenn dem halt das Miet- oder Ordnungsrecht nicht entgegenstehen.

Lieben Dank für deine Antwort.

Rasenmähen ist kein Thema, zwischen den Pflanzen ist nur Erde und deshalb ist auch nur das Unkraut das Problem. Und ebenda stelle ich mir die Frage, wenn doch zu vertraglich vereinbarten Pflichten der Mieter die Gartenpflege (also auch das Unkrautjäten) gehört, ob man sich davor drücken kann, wenn man einfach sagt, dass man Naturgärten liebt. Das wäre ja doch arg einfach.

Hinzu kommt, dass der Vorgarten ja Teil des Gartens des Einfamilienhauses ist und somit ein Stückweit dessen gesamtes Erscheinungsbild prägt. Zur ELW-Seite also Flodder-like und zur Seite der Eigentümer zwar kein akribisch gebügelter Garten, aber zumindest gepflegt…

LG
Kirsten